Der Richterwahlausschuss hat heute Dr. David Heldmann zum Vizepräsidenten des Hamburger Landgerichts gewählt. Er folgt auf Birte Meyerhoff, die seit Herbst vergangenen Jahres Präsidentin des Landgerichts ist.

David Heldmann wurde 1977 in Bochum geboren und wuchs in Dortmund auf. Er studierte Jura in Münster und wechselte für das Referendariat nach Hamburg, wo er 2007 sein zweites Staatsexamen ablegte. Zuvor wurde er 2006 in Münster promoviert. 2008 trat er in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und übernahm nach einer ersten Station am Sozialgericht im Jahr 2010 den Vorsitz einer Abteilung für Erwachsenenstrafsachen am Amtsgericht Hamburg-Harburg. 2011 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt, blieb aber zunächst am Harburger Amtsgericht, wo er von 2012 bis 2014 die Vollzugsleitung der Teilanstalt für Jugendarrest der JVA Hahnöfersand sowie den Vorsitz einer Jugendstrafabteilung übernahm. Ab 2014 war er dann am Landgericht tätig, zunächst als Beisitzer in einer Zivilkammer, später als stellvertretender Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer sowie zuletzt einer für Tötungssachen zuständigen Schwurgerichtskammer. 2019 wechselte David Heldmann in die Verwaltung des Landgerichts und wurde Erster Präsidialrichter mit dem Aufgabengebiet für Richterpersonalien und Angelegenheiten der Geschäftsverteilung. 2020 folgte eine sechsmonatige Abordnung in einen Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Im Anschluss kehrte er an das Landgericht auf seine vorherige Position zurück und wurde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Seit Mitte 2021 ist er als Richter am Oberlandesgericht mit den Aufgaben des Personalreferenten für die ordentliche Justiz betraut und Beisitzer in einem Strafsenat. Auch über seine richterlichen Tätigkeiten hinaus ist Dr. David Heldmann der Justiz eng verbunden und engagiert sich seit zehn Jahren in der Ausbildung angehender Jurist:innen. Er leitet Referendararbeitsgemeinschaften und ist seit 2022 Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes für die zweite juristische Staatsprüfung.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung im Richterwahlausschuss und gratuliereDr. David Heldmann herzlich zu seiner Wahl. Mit ihm gewinnt die Hamburger Justiz einen sehr kompetenten, engagierten und geschätzten Richter aus Hamburg, der insbesondere auch im Bereich der Nachwuchsgewinnung engagiert ist. Ich bin mir sicher, dass sich das Landgericht mit der Präsidentin Birte Meyerhoff und dem nun gewählten Vizepräsidenten Dr. David Heldmann in den besten Händen befinden wird. Ich wünsche ihm für die Zukunft gutes Gelingen und viel Freude bei den neuen Aufgaben.“

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertreter:innen. Der RWA beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 05.02.2025

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