
Das Landgericht Hamburg hat mit David Heldmann einen neuen Vizepräsidenten. Der 47-Jährige hat gestern von Holger Schatz, Staatsrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, seine Ernennungsurkunde erhalten und tritt damit die Nachfolge von Birte Meyerhoff an, die Ende 2024 zur Präsidentin des Landgerichts Hamburg ernannt wurde.
David Heldmann wurde 1977 in Bochum geboren und wuchs in Dortmund auf. Er studierte Jura in Münster und wechselte für das Referendariat nach Hamburg, wo er 2007 sein zweites Staatsexamen ablegte. Zuvor wurde er 2006 in Münster promoviert. Im Jahr 2008 trat er in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und übernahm nach einer ersten Station am Sozialgericht im Jahr 2010 den Vorsitz einer Abteilung für Erwachsenenstrafsachen am Amtsgericht Hamburg-Harburg. 2011 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt, blieb aber zunächst am Harburger Amtsgericht, wo er von 2012 bis 2014 die Vollzugsleitung der Teilanstalt für Jugendarrest der JVA Hahnöfersand sowie den Vorsitz einer Jugendstrafabteilung übernahm. Ab 2014 war er dann am Landgericht tätig, zunächst als Beisitzer in einer Zivilkammer, später als stellvertretender Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer sowie zuletzt einer für Tötungssachen zuständigen Schwurgerichtskammer.
Im Jahr 2019 wechselte David Heldmann in die Verwaltung des Landgerichts und wurde Erster Präsidialrichter mit dem Aufgabengebiet für Richterpersonalien und Angelegenheiten der Geschäftsverteilung. 2020 folgte eine sechsmonatige Abordnung in einen Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Im Anschluss kehrte er an das Landgericht auf seine vorherige Position zurück und wurde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Seit Mitte 2021 ist er als Richter am Oberlandesgericht mit den Aufgaben des Personalreferenten für die ordentliche Justiz betraut und Beisitzer in einem Strafsenat.
Auch über seine richterlichen Tätigkeiten hinaus ist Dr. David Heldmann der Justiz eng verbunden und engagiert sich seit zehn Jahren in der Ausbildung angehender Jurist:innen. Er leitet Referendararbeitsgemeinschaften und ist seit 2022 Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes für die zweite juristische Staatsprüfung.
Das Landgericht Hamburg ist mit ca. 250 Richterinnen und Richtern sowie 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich besetzt und damit das größte Landgericht Deutschlands.
LG Hamburg, 25.03.2025