Beim Landgericht Frankfurt am Main ist eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main eingegangen, die sich gegen einen Beamten des höheren Justizdienstes,
der zuletzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Oberstaatsanwalt
beschäftigt war, sowie einen weiteren Angeschuldigten u.a. wegen des
Vorwurfs der Bestechung und Bestechlichkeit jeweils in besonders schweren Fällen
richtet.
Nach der Anklageschrift wird den Angeschuldigten insbesondere vorgeworfen, gemeinsam
mit einer gesondert Verfolgten im Jahr 2005 eine Gesellschaft gegründet zu
haben, welche die Beratung von Behörden und sonstigen Leistungsträgern im Zusammenhang
mit ärztlichen Abrechnungen und ärztlichen Leistungen sowie die Erstellung
entsprechender Gutachten zum Geschäftsgegenstand gehabt habe. Hierbei seien die
Angeschuldigten davon ausgegangen, dass der Hauptauftraggeber dieser Gesellschaft
die von dem einen Angeschuldigten zuletzt geleitete Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht
sein würde, so dass ihnen durch die beabsichtigte Beauftragung
der Gesellschaft, an der sie selbst wirtschaftlich beteiligt waren, ein finanzieller Vorteil
durch die Zahlungen der hessischen Justiz entstehen würde. In Umsetzung dieses
Tatplans sei zur Förderung der Umsätze und Erlöse dieser Gesellschaft in der Folgezeit
eine Beauftragung in zahlreichen Ermittlungsverfahren erfolgt, wodurch sich die Angeschuldigten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem
Umfang verschafft hätten.
Zuständig ist die 24. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Eine Entscheidung
über die Zulassung der Anklageschrift liegt noch nicht vor. Derzeit haben die
Verteidiger der Angeschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 8. Juni 2022