Der Präsident des Landgerichts, Dr. Wilhelm Wolf, erklärte: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Einführung der eAkte auch am Landgericht Frankfurt am Main als dem größten Landgericht Hessens an rund 120 richterlichen und 100 nichtrichterlichen Arbeitsplätzen in der Zivilabteilung gut gelingen wird. In den letzten Wochen und Monaten haben die Kolleginnen und Kollegen des Gerichts mit intensiver Unterstützung der IT-Stelle der hessischen Justiz die Einführung der eAkte vorbereitet. Es fanden mehrtätige Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Aus den Serviceeinheiten und der Richterschaft haben wir sog. Key-User bestimmt, die den Kolleginnen und Kollegen für Fragen und Problemlösungen zur Verfügung stehen.“
„Es ist zunächst eine einmonatige Übergangsphase vorgesehen. In dieser Zeit ist eine elektronische Aktenführung möglich, die Papierakte ist aber weiterhin vorhanden und zu bearbeiten. Das gibt allen Bediensteten die Möglichkeit, sich mit der eAkte vertraut zu machen und Erfahrungen im Arbeitsalltag zu sammeln. Ab Juni 2023 wird die Verwendung der eAkte dann verbindlich sein“, erläuterte Dr. Wilhelm Wolf.
Grundlage der elektronischen Akte bildet das Programm e²A (ergonomische elektronische Akte). Es ist eine Rahmenanwendung für die elektronische Aktenführung. Das Programm ermöglicht die elektronische Bearbeitung der zivilrechtlichen Verfahren und bildet die Grundlage für die Interaktion zwischen Serviceeinheit und richterlichem Arbeitsplatz. Im Bereich des Strafrechts wird die eAkte zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Gesetzlich verbindlich ist die Umstellung auf die elektronische Aktenführung erst am 1. Januar 2026.
„Die bisherigen Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer zum heutigen Rollout sind überwiegend sehr positiv. Da die Umstellung auf die eAkte den größten Umbruch in den Arbeitsabläufen der Justiz seit Jahrzehnten darstellt, wird es in der Anfangsphase vorhersehbar auch zu gewissen Reibungsverlusten kommen. Mir ist bewusst, dass die Einführung der eAkte eine erhebliche Anstrengung von jedem Einzelnen erfordert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgerichts stehen dieser Herausforderung aber hochmotiviert und sehr offen gegenüber. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen sehr für ihr Engagement. Und ich bin sicher, dass die mit der eAkte verbundenen Vorteile und Arbeitserleichterungen in kürzester Zeit überwiegen werden“, erklärte Dr. Wilhelm Wolf.
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 2. Mai 2023