Der Präsident des Landgerichts Dresden, Klaus Rövekamp, tritt mit Ablauf des 30. April 2025 in den Ruhestand

Klaus Rövekamp wurde 1960 in Duisburg geboren. Nach erfolgreichem Abschluss der juristischen Ausbildung trat er zum 1. März 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein und war als Assessor zunächst der Staatsanwaltschaft Landshut zugewiesen. Ab Dezember 1991 erfolgte eine etwa einjährige Abordnung an die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Gleichzeitig mit seiner Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Landshut mit Wirkung vom 1. Januar 1993 wurde Herr Rövekamp an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Der dortigen Referententätigkeit schloss sich zum 1. Juli 1996 ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen an das Landgericht Duisburg an. Zum 1. Januar 1999 wechselte Klaus Rövekamp in den Justizdienst des Freistaates Sachsen und wurde zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden ernannt. In der Folge wurde er mit Wirkung vom 1. November 2002 zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Dresden und schließlich zum 1. September 2006 zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ernannt. Ab dem 20. August 2012 führte Klaus Rövekamp als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Zwickau, bevor er zum 1. Juli 2016 die Leitung der Staatsanwaltschaft Leipzig und zum 1. Januar 2018 die Leitung der Staatsanwaltschaft Dresden übernahm. Seit dem 1. April 2023 und bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 30. April 2025 bekleidet Klaus Rövekamp das Amt des Präsidenten des Landgerichts Dresden. Am Landgericht Dresden sind derzeit rund 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, darunter 75 Richterinnen und Richter.

JM Sachsen, 16.04.2025

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