Das Landgericht Würzburg verurteilte den 15-Jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige soll im vergangenen September einen Mitschüler in Lohr erschossen haben.
Die Jugendkammer sah es hierbei als erwiesen an, dass die Tat geplant war und der Angeklagte mit direktem Vorsatz handelte.
Der Getötete sei arg- und wehrlos gewesen, so dass nach der Überzeugung der Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht ist.
Die Einlassung des Angeklagten sah die Kammer als widerlegt an.
Ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung erfolgte nicht. Die sehr hohen und strengen Voraussetzungen sah die Kammer als nicht gegeben an.
Ferner wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(c) LG Würzburg, 05.08.2024