Das Landgericht Ulm hat einen neuen Präsidenten: Am 18. März 2025 überreichte der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher die Ernennungsurkunde im Rahmen einer Feierstunde an Matthias Grundke. Er wünschte ihm als bisherigem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Tübingen viel Glück und Erfolg für seine Rückkehr in die Gerichtsbarkeit – sowie weiterhin eine stets glückliche Hand in Verwaltungs- und Führungsaufgaben.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL: „Wir schätzen uns glücklich, einen Leistungsträger wie Matthias Grundke als Führungspersönlichkeit in der Justiz zu wissen. Seit seinem Eintritt in den Justizdienst vor etwa 25 Jahren hat er nicht nur herausragende juristische Expertise in den verschiedensten Einsatzbereichen unter Beweis gestellt. Rasch zeichnete sich ab, dass Matthias Grundke neben einem vorbildlichen Berufsethos auch über das gewisse Fingerspitzengefühl verfügt, welches ihn für Leitungsaufgaben geradezu prädestiniert. Im Lauf seiner Karriere, die geprägt ist von vielfältigen und breitgefächerten Verwendungen, erarbeitete sich Matthias Grundke einen reichhaltigen Kenntnisschatz in sämtlichen Angelegenheiten, die für die Führung eines großen Gerichts erforderlich sind. Und ich freue mich ganz besonders, dass nach der Staatsanwaltschaft Tübingen nun das Landgericht Ulm mit allergrößter Sicherheit qualifiziert und engagiert von Herrn Grundke geleitet wird.“

Weitere Informationen zu Matthias Grundke

Matthias Grundke ist im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württembergs eingetreten. Seine Assessorenzeit absolvierte er bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, dem Landgericht Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt – wo er als Familienrichter auch seine erste Planstelle erhielt. Im Jahr 2003 wurde er an das Staatsministerium abgeordnet. Dort war Grundke alsRundfunkreferent tätig. Knapp vier Jahre später kehrte er zunächst als Beisitzer und anschließend als stellvertretender Vorsitzender der 17. Zivilkammer (Spezialzuständigkeit Gewerblicher Rechtsschutz) an das Landgericht Stuttgart zurück. Im Dezember 2009 folgte seine Erprobungsabordnung an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart, nach deren erfolgreichem Absolvieren er – im Jahr 2010 – zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Stuttgart ernannt wurde. In dieser Zeit war Matthias Grundke neben seinerrichterlichen Tätigkeit unter anderem auch als Referent für die Freiwillige Gerichtsbarkeit für die Dienstaufsicht von rund 200 Bezirksnotaren und

Notarvertretern zuständig. Im Jahr 2015 folgte seine Abordnung an das Justizministerium, dessen Haushaltsreferat Grundke leitete. Mit dieser Tätigkeit trug er in einem zentralen Kernbereich Verantwortung für die gesamte baden-württembergische Justiz. 2017 wechselte Matthias Grundke im Justizministerium auf die Stelle des Personalreferenten für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften im württembergischen Landesteil. Personalentwicklung, Führungskräftefortbildung, Grundsatzfragen des gehobenen Dienstes und Gleichstellungsfragen zählten fortan ebenso zu seinen Spezialaufgaben. In dieser Zeit erwarb sich Matthias Grundke besondere Verdienste, indem er mit unermüdlichem Einsatz und großem Geschick rund 250 geschaffene Neustellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit qualifizierten Juristinnen und Juristen besetzte. Im August 2020 übernahm er die Leitung der Staatsanwaltschaft Tübingen, die er – wie nicht anders zu erwarten stand – mit höchstmöglichem Engagement und vorbildlichem Verantwortungsbewusstsein ausübte.

JM Baden-Württemberg, 19.03.2025

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