Die 1. große Strafkammer des  Landgerichts Lüneburg – Staatsschutzkammer – hat mit Beschluss vom 08.07.2024  die Anklage gegen fünf Männer im Alter von 34 bis 54 Jahren zugelassen, denen u.a. die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck der Begehung von  Straftaten, namentlich Delikte der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB,  vorgeworfen wird. Vier der Angeklagten sollen sich Anfang 2018 zusammengeschlossen  haben, um nationalsozialistische, antisemitische und rassistische Ideologie  über die Produktion und den Verkauf von Tonträgern zu verbreiten. Der fünfte  Angeklagte soll sich der Gruppe im Jahr 2019 angeschlossen haben.

Die Plattencover zeigen in zahlreichen Fällen verbotene Symbole des Nationalsozialismus wie die doppelte Sig-Rune als Kennzeichen der SS, das stilisierte Totenkopfsymbol der SS sowie Losungen der SA der NSDAP und der Hitlerjugend. Den Angeschuldigten wird die Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen die Vorwürfe des Verdachts der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung.

Im Verlauf von Durchsuchungsmaßnahmen Ende Oktober 2023 in fünf Bundesländern, die federführend von der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Oldenburg koordiniert und durchgeführt wurden, konnten umfangeiche Bestände an bereits produzierten und verkaufsfertigen Tonträgern mit strafrechtlich relevanten Inhalten und zahlreiche Datenträger sichergestellt werden, deren Inhalte den Tatverdacht gegen die professionell agierende rechtsradikale Gruppierung untermauert haben. Es bestehen hinreichende Erkenntnisse, dass die Mitglieder der kriminellen Vereinigung im Tatzeitraum mehr als 28.000 Tonträger veräußert und dadurch geschätzt mindestens 285.000,– € erwirtschaftet haben.

Zudem hat das Landgericht  Lüneburg den Haftbefehl gegen den 34-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis  Lüneburg, dem vorgeworfen wird, Rädelsführer der kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, aufrechterhalten.

Der erste Hauptverhandlungstermin wurde vom Landgericht Lüneburg auf den 06.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 21, anberaumt.

(c) LG Lüneburg, GenStA Celle, 11.07.2024

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