
Der Präsident des Landgerichts Görlitz, Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg, tritt mit Ablauf des 31. März 2025 in den Ruhestand.
Graf zu Stolberg Stolberg wurde im Jahr 1962 in Salzburg (Österreich) geboren. Nach erfolgreichem Abschluss beider juristischer Staatsexamen begann er seine berufliche Laufbahn am 1. März 1991 als Richter auf Probe beim Freistaat Sachsen. Nach Stationen beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und beim Amtsgericht Dresden wurde er am 1. März 1994 zum Richter am Amtsgericht beim Amtsgericht Dresden unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Im April 1995 wurde Graf zu Stolberg Stolberg an das Sächsische Staatsministerium der Justiz versetzt, wo er zunächst zum Regierungsoberrat, später zum Regierungsdirektor, ernannt wurde. Im November 1998 erfolgte die Ernennung zum Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsführender Richter beim Amtsgericht Bautzen unter gleichzeitiger Abordnung zum Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Von April 1999 übte er für ein Jahr im Wege der Abordnung eine Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bautzen aus. Im Januar 2002 wurde Graf zu Stolberg Stolberg mit den Aufgaben eines Direktors des Amtsgerichts beim Amtsgericht Hoyerswerda betraut, bevor er am 1. Mai 2002 an diese Behörde versetzt und zum Direktor des Amtsgerichts ernannt wurde. Ab November 2003 leitete er im Sächsischen Staatsministerium der Justiz das Referat I.1A – Personalangelegenheiten des höheren Dienstes.
Seit dem 1. April 2008 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März 2025 bekleidete Graf zu Stolberg Stolberg das Amt des Präsidenten des Landgerichts Görlitz mit großem Engagement und persönlichem Einsatz. Des Weiteren nahm er seit 2017 Aufgaben als Vorsitzender des Präsidialrates der Ordentlichen Gerichtsbarkeit wahr. Beim Landgericht Görlitz sind 173 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 29 Richterinnen und Richter.
JM Sachsen. 25.03.2025