Der langjährige Präsident des Landgerichts Freiburg Andreas Neff tritt am heutigen Mittwoch (31. Mai 2023) nach 37 Jahren im Dienst der baden-württembergischen Justiz in den Ruhestand ein. Seit 2010 leitete er das Landgericht in seiner Heimatstadt Freiburg. Im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz wurde er von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges verabschiedet.
Ministerin Gentges sagte: „Mit der ihm eigenen Präzision und Schaffenskraft meisterte Andreas Neff in seiner Karriere vielfältige Aufgaben, die sich ihm in seinen breitgefächerten Verwendungen gestellt haben – zuletzt als Präsident des Landgerichts Freiburg. Seine kompetente und verlässliche Art hat ihm in der baden-württembergischen Justiz größte Anerkennung eingebracht. Mit Andreas Neff gehteine hervorragende Führungskraft und eine Größe der baden-württembergischen Justiz in den wohlverdienten Ruhestand. Für seine Dienste danke ich ihm von Herzen und wünsche ihm für seinen Ruhestand alles Gute.“
Andreas Neff verfügt aufgrund zahlreicher vielfältiger Verwendungen in der Justiz über einen großen Erfahrungsschatz. So war er im Rahmen seiner Leitung des IuK-Referats im Justizministeriums für eine Reihe wichtiger Großprojekte zuständig.
Andreas Neff wurde am 1. Mai 1957 in Freiburg geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften trat er Anfang 1986 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Konstanz in den Justizdienst des Landes ein. Nach seiner 3-jährigen Assessorenzeit erhielt er den ersten Ruf an das Justizministerium. Nach einer kurzen Verwendung am Landgericht Karlsruhe wurde er 1993 an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet. Dort war er ab 1995 Leiter der Dienststelle Karlsruhe der gemeinsamen DV-Stelle Justiz. Im Rahmen einer weiteren Abordnung an das Justizministerium war er Leiter des IuK-Referats, wobei er unter anderem für das EDV-Outsourcing der Justiz zuständig war. 2004 wechselte er als Präsident des Amtsgerichts Mannheim in die Kurpfalz. Im Oktober 2010 trat Herr Neff das Amt als Präsident des Landgerichts Freiburg an.
(c) JM Baden-Württemberg, 02.06.23