
Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil vom heutigen Tage festgestellt, dass ein am 21. März 2024 in der Mitgliederversammlung des FC Bundestag e.V. gefasster Beschluss, wonach eine Vereinsmitgliedschaft und die Parteizugehörigkeit zur AfD sich ausschließen und unvereinbar sind, aus formellen Gründen nichtig ist.
Das Gericht hat dies damit begründet, dass der Beschluss gegen die Satzung des Vereins verstoße, da hiernach u.a. jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestags Mitglied des Vereins werden kann. Eine Änderung dieser Regelung könne nur durch eine Satzungsänderung erfolgen. Für die Entscheidung des Gerichts war es unerheblich, ob für den Beschluss sachliche Gründe vorliegen.
Gegen den Beschluss des Vereins hatten vier Bundestagsabgeordnete der AfD geklagt und die Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses begehrt. Ausgeschlossen wurden sie aus dem Verein bislang nicht. Laut der Vereinssatzung entscheidet die Mitgliederversammlung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Landgericht Berlin II: Urteil vom 11. März 2025, Aktenzeichen 85 O 64/24
LG Berlin II, 11.03.2025