Die 36. Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Berlin I hat heute die frühere Berliner Senatorin Dilek Kalayci der Bestechlichkeit schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte gegen die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus ordnete das Gericht gegen die Angeklagte die Einziehung des Tatertrags in Höhe von 6.240,- Euro an.

Nach den Feststellungen der Kammer habe die Angeklagte im Jahr 2019 eine Berliner Werbeagentur mit der Planung und Organisation ihrer Hochzeitsfeier beauftragt. Die erbrachten Leistungen – etwa das Anfertigen von Einladungskarten und die Koordination der Feier – hätten einen Wert von 6.240, – Euro gehabt. Die von der Werbeagentur erbrachten Leistungen seien zu keinem Zeitpunkt in Rechnung gestellt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt sei genau diese Werbeagentur von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit der Durchführung einer lukrativen Werbekampagne zur Gewinnung von Pflegekräften beauftragt worden. Die damalige Senatorin Dilek Kalayci habe persönlich auf die Auftragsvergabe Einfluss genommen. Die Werbeagentur habe in den Jahren 2020 und 2021 für die Durchführung der Werbekampagne Zuwendungen der Senatsverwaltung in Höhe von rund 250.000,- Euro erhalten; davon gingen 9.450, – Euro an den mitangeklagten Chef der Werbeagentur – den heute 59-jährigen Thomas E.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwischen der unterlassenen Rechnungsstellung und der Auftragsvergabe eine Verknüpfung in Form einer Korruptionsvereinbarung bestanden habe. Die Angeklagte Dilek Kalayci habe den Eindruck der Käuflichkeit erweckt und die Beteiligten seien stillschweigend übereingekommen, dass mit der kostenlosen Planung der Hochzeitsfeier das Wohlwollen der damaligen Senatorin erkauft werden sollte.

Das Gericht sprach zudem den mitangeklagten Chef der Werbeagentur wegen Bestechung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung. Darüber hinaus ordnete das Gericht gegen ihn die Einziehung des erwirtschafteten Gewinns in Höhe von 9.450,- Euro an.

Der Prozess wurde an insgesamt 13 Verhandlungstagen geführt. Die Kammer hat in dem Prozess unter anderem Zeugen aus dem privaten Umfeld der früheren Senatorin sowie Mitarbeiter der Werbeagentur befragt. Darüber hinaus wurden Mitarbeiter der Senatsverwaltung zum Ablauf der Auftragsvergabe vernommen. Zudem hat die Kammer ihre Überzeugung auch auf die im Ermittlungsverfahren sichergestellten Chatverläufe zwischen den Beteiligten gestützt.

Bei der Strafzumessung hat das Gericht zu Gunsten der Angeklagten Dilek Kalayci unter anderem berücksichtigt, dass ihr im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung massive wirtschaftliche Konsequenzen, unter anderem der Verlust ihres Ruhegehalts, drohten. Bei den Bestechungsdelikten gehe es aber um den Schutz des Vertrauens in die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung, also um das Vertrauen der Bürger, dass sich der Staat ausschließlich von sachlichen Erwägungen leiten lasse, so der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Dieses Vertrauen gerate ins Wanken, wenn ein Amtsträger den Eindruck der Käuflichkeit erweckt. Dies wiege gerade in diesem Fall besonders schwer, weil die Angeklagte als Senatorin im Fokus der Öffentlichkeit gestanden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte Dilek Kalayci die Verhängung einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von insgesamt 36.000,- Euro gefordert. Für den mitangeklagten Thomas E. forderte sie die Verhängung einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe von 7.500,- Euro.

Die Verteidiger der Angeklagten Dilek Kalayci hatten auf Freispruch plädiert. Auch der Verteidiger des Angeklagten Thomas E. hat für seinen Mandanten einen Freispruch beantragt.

Die Sache wurde wegen der besonders Bedeutung des Falls vor einer Strafkammer des Landgerichts verhandelt (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG). Ausschlaggebend hierfür war die Stellung der Angeklagten Dilek Kalayci als Teil des damaligen Berliner Senats.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Az.: 536 KLs 9/24

LG Berlin I, 04.04.2025

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