Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (LVerfG) hat mit Beschluss vom 21. April 2023 über mehrere Anträge von drei Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 (UA 7/1), die der AfD angehören, sowie von der AfD-Fraktion entschieden. Keiner der Anträge hatte Erfolg.
Der Untersuchungsausschuss hatte mit seiner Mehrheit sieben Beweisanträge der drei Mitglieder abgelehnt. Sie hatten unter anderem beantragt, den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke und die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Ursula Nonnemacher erneut zu vernehmen. Mit dem Organstreitverfahren haben die drei Mitglieder des Ausschusses sowie die AfD-Fraktion eine Verletzung der der qualifizierten Minderheit des Ausschusses zustehenden Rechte auf Beweiserhebung geltend gemacht. Die Anträge wurden vom Verfassungsgericht zum Teil als unzulässig verworfen, weil es an einer ausreichenden Begründung im Organstreitverfahren fehle. Die übrigen Anträge hat das Verfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung, mit welcher der UA 7/1 die Anträge abgelehnt hatte, überschreite nicht den Wertungsspielraum, der dem Untersuchungsausschuss zuzugestehen sei, und verletze nicht die Rechte seiner drei Mitglieder aus Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Verfassung des Landes Brandenburg.
Quelle: Landesverfassungsgericht Brandenburg, Pressemitteilung vom 26. April 2023