Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin und nach Zustimmung des Richterwahlausschusses hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Richter am Landessozialgericht Ralf Becker zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler überreichte ihm am Donnerstag, dem 23.02.2023, im Rahmen einer Feierstunde die Urkunde. Bei der Übergabe würdigte er Ralf Becker als erfahrenen und befähigten Richter, der für die Übernahme eines Senatsvorsitzes bei dem höchsten rheinland-pfälzischen Sozialgericht bestens gerüstet sei. Für das neue Amt wünschte er, auch im Namen der Ministerpräsidentin und des Justizministers, viel Erfolg.
Ralf Becker studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Bonn und legte 1998 in Rheinland-Pfalz die zweite juristische Staatsprüfung ab. Im Anschluss war er zunächst als Richter am Sozialgericht in Mainz tätig und zwischenzeitlich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet. Mit Wirkung zum 01.01.2008 wurde der Richter an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen versetzt und dort zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Seit dem 01.06.2017 ist Ralf Becker wieder am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz als Richter am Landessozialgericht tätig, zuletzt im Senat des Präsidenten, wo er insbesondere mit Streitigkeiten betreffend das Aufgabengebiet der Bundesagentur für Arbeit, Angelegenheiten der Sozialhilfe sowie Eingliederungshilfe, des Krankenversicherungsrechts und des Rentenversicherungsrechts befasst war. Daneben nahm er als Präsidialrichter Aufgaben der Justizverwaltung wahr.
Ralf Becker wird als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht dem 4. Senat vorstehen, der im Schwerpunkt zuständig ist für Angelegenheiten der Sozialhilfe sowie Eingliederungshilfe, des Rentenversicherungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und der Soldatenversorgung.
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 24. Februar 2023