Richter am Landessozialgericht Thomas Köster ist am 23.04.2024 von Justizminister Dr. Benjamin Limbach zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Landessozialgerichts hat Herrn Köster den Vorsitz des 21. Senats des Landessozialgerichts übertragen. In dessen Zuständigkeit fallen das Recht der gesetzlichenRentenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Der 50jährige Jurist durchlief zunächst eine Ausbildung sowie mehrjährige Berufstätigkeit bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Studium und Referendariat begann er seine richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2007 am Sozialgericht Detmold. Nach Abordnungen an das Landessozialgericht zum Zwecke der Erprobung sowie an das Sozialgericht Gelsenkirchen wurde er im Februar 2014 zum Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ernannt. Herr Köster leitete seit Juni 2021 das vornehmlich mit Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes betraute Dezernat 1 und war als beisitzender Richter dem vom Präsidenten des Landessozialgerichts Dr. Blüggel geleiteten 1. Senat, der Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung bearbeitet, zugeordnet.
Herr Köster ist verheiratet und hat zwei Kinder.
(c) LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2024