Richter am Landessozialgericht Dr. David Kemper ist am 17.03.2025 von Justizminister Dr. Benjamin Limbach zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Landessozialgerichts hat ihm den Vorsitz des 2. Senats übertragen. In dessen Zuständigkeit fallen Streitsachen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 

Der 50jährige Jurist war nach Studium und Referendariat einige Zeit als Rechtsanwalt tätig. Unterdessen promovierte er zum Dr. jur. an der Universität zu Köln. Im Jahre 2009 begann Dr. Kemper seine richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen am Sozialgericht Düsseldorf. Von dort war er zunächst von Januar 2012 bis Dezember 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Es schlossen sich Abordnungen an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zur richterlichen Hilfeleistung sowie von Oktober 2014 bis September 2016 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin an.

Im Juli 2017 wurde Dr. Kemper zum Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ernannt. Zwischen Februar 2019 und Februar 2022 war er an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Dort leitete er das für die Personalangelegenheiten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zuständige Referat. Dr. Kemper war zuletzt dem 16. Senat als Berichterstatter zugewiesen, der u.a. für Streitsachen der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist.

LSG NRW, 01.05.2025

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