Richterin am Landessozialgericht Dr. Andrea Röttges ist am 18.06.2024 von Justizminister Dr. Benjamin Limbach zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Landessozialgerichts hat Frau Dr. Röttges den Vorsitz des 13. Senats des Landessozialgerichts übertragen. In dessen Zuständigkeit fallen Streitsachen des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts, Erziehungsgeldsachen, Streitigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie Kindergeldsachen.

Die 46jährige Juristin war nach Studium und Referendariat einige Zeit als Anwältin tätig. Unterdessen erwarb sie den Magister des Wirtschaftsrechts und promovierte zum Dr. jur. an der Universität zu Köln. Im Jahre 2009 begann sie ihre richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen am Sozialgericht Gelsenkirchen. Nach einer Abordnung an das Landessozialgericht zum Zwecke der Erprobung wurde sie im Januar 2015 zur Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ernannt.

Frau Dr. Röttges war zuletzt dem 11. Senat, der u.a. für Angelegenheiten des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts, des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Streitigkeiten aus dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständig ist, als Berichterstatterin zugewiesen. Neben ihren Aufgaben in der Rechtsprechung bearbeitete sie von Juli 2018 bis Februar 2024 als Dezernentin im Dezernat 3 Verwaltungsangelegenheiten der Rechtspflege, wozu u.a. Dienstunfälle, Schadenersatzansprüche gegen Bedienstete und Dritte, Statistikfragen sowie Angelegenheiten der Sachverständigen und Zeugen zählten. Sie ist weiterhin für die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zuständig.

(c) LSG NRW; 19.06.2024

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