Auf der privat betriebenen Internetseite www.kirchenaustritt24.de wirbt der Betreiber für Dienstleistungen bei beabsichtigten Kirchenaustritten. Gegen einen Betrag von 29,90 EUR an den Seitenbetreiber verspricht dieser Hilfe beim Erstellen eines schriftlichen Austrittsantrags. Es wird insbesondere mit der Aussage geworben, die Nutzerin/der Nutzer erhalte die Kirchenaustritts-Erklärung vollständig vorbereitet.
Beschwerden bei den Berliner Amtsgerichten zeigen: Diese Mitteilungen auf der Internetseite sind irreführend oder mindestens missverständlich. Denn die Zuschriften belegen, dass Bürgerinnen und Bürger die Werbung oft dahin verstehen, sie müssten nur beim Anbieter unterschreiben und würden ohne weiteren Aufwand und Kosten die Bescheinigung über den Austritt erhalten. Das trifft nicht zu. Für einen Kirchenaustritt ist und bleibt es erforderlich, dass die Austrittswilligen die Erklärung entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht abgeben oder aber eine schriftliche Erklärung bei einem Notariat beglaubigen lassen. In beiden Fällen entstehen Gebühren, und zwar 30,00 EUR beim Amtsgericht sowie zusätzliche Kosten bei dem Weg über eine notarielle Beglaubigung.
Vom Seitenbetreiber www.kirchenaustritt24.de in Aussicht gestellte Vorteile, wie die Bereitstellung von Informationen oder die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, bieten für die Bürgerinnen und Bürger keinen Mehrwert. Diese Tätigkeiten gehören zu den Aufgaben der Amtsgerichte und werden von diesen wahrgenommen.

Offizielle und zuverlässige Informationen zum Vorgehen bei einem beabsichtigten Kirchenaustritt finden sich im Serviceportal des Landes Berlin im Internet.

Quelle: Kammergericht Berlin, Pressemitteilung vom 8. Juni 2022

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