„Das Land Berlin bedauert die von den Betreibern und vier Mitarbeiterinnen des Artemis im Jahr 2016 erlittene Untersuchungshaft sowie die Äußerungen von damaligen Vertretern der Staatsanwaltschaft Berlin am 14. April 2016, mit denen schwerste Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen erhoben wurden, obwohl die Geschäftsführer der Artemis GmbH ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen immer vollumfänglich nachgekommen waren. Tatsächlich ist durch Beschlüsse des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin festgestellt worden, dass kein Tatverdacht bestand. Das Land Berlin entschuldigt sich für die Untersuchungshaft und die erheblichen Nachteile, die die damals Beschuldigten durch die Durchsuchung, die Untersuchungshaft, die Anklageerhebung und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft erlitten haben.“
Hintergrund:
Die Betreiber des FKK und Sauna Clubs Artemis haben das Land Berlin in zwei medial stark beachteten Zivilverfahren wegen strafprozessualer Maßnahmen und Äußerungen auf einer Pressekonferenz im Jahr 2016 auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 1,5 Mio € in Anspruch genommen. Nachdem in dem ersten Verfahren wegen der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zur Zahlung von zwei Beträgen zu je 50.000 € erfolgt ist und in dem anschließenden Verfahren erheblich höhere Beträge wegen einzelner strafprozessualer Maßnahmen geltend gemacht wurden, ist nunmehr vor dem Kammergericht am 6. Juni 2023 ein Vergleich über beide Verfahren geschlossen worden, der die Zahlung eines Gesamtbetrags durch das Land Berlin in Höhe von 250.000,00 € (unter Einschluss der genannten 2 x 50.000 €) und die Abgabe vorstehend genannter Erklärung umfasste. Der Vorgang ist damit insgesamt abgeschlossen.
(c) Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, 09.06.23