
Seit heute hat Berlin ein neues Gericht: den Commercial Court Berlin. Dies ist ein auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierter Senat des Kammergerichts, den die Beteiligten von Bauvorhaben in ganz Deutschland und auch im Ausland bei Streitigkeiten einschalten können. Eine Besonderheit des Commercial Courts ist, dass das Verfahren auch auf Englisch geführt werden kann. Geleitet wird der Commercial Court von dem Vorsitzenden Richter am Kammergericht Björn Retzlaff, der neben seinem Amt als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes von Berlin dem 21. Zivilsenat des Kammergerichts vorsitzt und ein bundesweit anerkannter Experte für Bau- und Architektenrecht ist.
Das neue Gericht ist Ergebnis des heute in Kraft tretenden Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit vom 7. Oktober 2024 (Justizstandort-Stärkungsgesetz). Ziel des Gesetzes ist es, den Justizstandort Deutschland und die deutschen Gerichte für Streitigkeiten zwischen Unternehmen attraktiver zu machen. Dazu räumt es den Ländern die Möglichkeit ein, durch Rechtsverordnung einzelne Senate an den Oberlandesgerichten – in Berlin dem Kammergericht – als Commercial Court zur Eingangsinstanz für Streitigkeiten zwischen Unternehmern zu bestimmen und mit besonders spezialisierten Richterinnen und Richtern zu besetzen. Davon hat Berlin heute durch die Verordnung zur Einführung eines Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Berliner Zivilgerichtsbarkeit (Commercial Court Verordnung – CCVO) Gebrauch gemacht.
Den Parteien von Rechtsstreitigkeiten wird so die Möglichkeit gegeben, einen besonders spezialisierten Spruchkörper, dessen Zuständigkeit örtlich nicht begrenzt ist, gezielt auszuwählen und ihren Prozess auf eine einzige Tatsacheninstanz zu beschränken. Der bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mitunter komplexe Sachverhalt kann so möglichst effizient und zügig durch besonders ausgewiesene Spezialisten strukturiert und aufgeklärt werden, wie es auch in der privaten Schiedsgerichtsbarkeit angestrebt wird. Der Streitwert muss mindestens 500.000,- Euro betragen.
Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Felor Badenberg: „Unser neuer Commercial Court in Berlin ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft der Rechtsprechung. Mit der Einrichtung des Commercial Courts wollen wir der wachsenden Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen der Rechtsuchenden an die Justiz begegnen. Das neue Angebot von schnellen, effizienten und qualitativ hochwertigen Verfahren soll die Attraktivität der staatlichen Gerichte für komplexe und wirtschaftlich bedeutsame Rechtsstreitigkeiten steigern. Mit dem Fokus auf das Baurecht kann Berlin eine eigene Stärke in die bundesweite Justizlandschaft einbringen. Das Bauen in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Berlin als Gerichtsstandort handelt damit zukunftsweisend.“
Die Präsidentin des Kammergerichts Dr. Andrea Diekmann: „Der Commercial Court ermöglicht den Beteiligten an Bauvorhaben in ganz Deutschland, aber auch im Ausland, auf die hervorragende Erfahrung und Expertise des Kammergerichts zurückzugreifen. Mit der Fokussierung auf das volkswirtschaftlich besonders wichtige private Baurecht kann Berlin besondere Schwerpunkte in die bundesweite Justizlandschaft einbringen. Mit Björn Retzlaff haben wir einen Vorsitzenden gewonnen, der weit über die Grenzen Berlins hinaus als Experte auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts anerkannt ist.“
Björn Retzlaff, Jahrgang 1970, hat in Freiburg im Breisgau und in Dijon Rechtswissenschaften studiert. Er ist seit 1999 Richter in Berlin. Von 2010 bis 2016 war er Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Berlin. Seit 2017 ist er Vorsitzender des 21. Zivilsenats am Kammergericht, zuständig für Bau- und Architektenrecht. Daneben ist er seit dem vergangenen Jahr Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Der fachliche Schwerpunkt seiner Richtertätigkeit liegt seit 20 Jahren im privaten Baurecht. Er ist Mitautor des Grüneberg, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, und Mitherausgeber der Zeitschrift Baurecht. Er gibt laufend Fortbildungen für Rechtsanwälte und Richter vor allem zum Bau- und Architektenrecht.
Neben dem Kammergericht hat auch das Landgericht Berlin II auf Grundlage der CCVO Spruchkörper eingerichtet, sog. Commercial Chambers. Auch sie werden sich auf das Bau- und Architektenrecht konzentrieren und eine Verhandlung in englischer Sprache anbieten. Geleitet werden diese Kammern von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Julia Flockermann (LL.M.), vormals tätig als Attorney at Law (New York), und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Friedrich Oelschläger. Beide haben schon als Vorsitzende von Internationalen Kammern Erfahrungen gesammelt. Die landgerichtlichen Commercial Chambers können bereits ab einem Streitwert von mehr als 5.000,- Euro angerufen werden.
Kammergericht, 01.05.2025