In dieser Woche geht an den Berliner Zivilgerichten die hunderttausendste elektronische Akte (eAkte) ans Netz. eAkten werden bereits beim Kammergericht, dem Landgericht Berlin II und den zivilen Amtsgerichten Charlottenburg, Kreuzberg, Pankow, Wedding, Schöneberg, Köpenick und Neukölln geführt. Für das Jahr 2025 ist die Einführung der eAkte an den ebenfalls zivilrechtlichen Amtsgerichten Mitte und Spandau sowie in der Berliner Strafgerichtsbarkeit (Strafsenate des Kammergerichts, Landgericht Berlin I und Amtsgericht Tiergarten) vorgesehen.

Hierzu erklärt die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg:

„Wir erreichen damit einen Meilenstein auf dem Weg zu einer zeitgemäßen, vollständig digitalen Abwicklung der Gerichtsverfahren. Die elektronische Akte erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Gerichten. Außerdem bildet sie die Basis für den unterstützenden Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz, um die Attraktivität des Justizstandortes Berlin weiter zu stärken. Dieser Erfolg ist nur dank des großartigen Einsatzes der Berliner Justizkolleginnen und -kollegen möglich.“

Dr. Svenja Schröder-Lomb, Vizepräsidentin des Kammergerichts:

„Die hunderttausendste eAkte ist nicht irgendeine Datei; sie ist Ausdruck des erfolgreichen Digitalisierungskurses der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei allen Schwierigkeiten im Detail: Unsere Strategie geht auf. Insbesondere im Hinblick auf die anstehende Einführung der eAkte bei den Strafgerichten liegen noch einige Herausforderungen vor uns. Aber nun gibt es kein Zurück mehr; das Ende der Papierakte ist besiegelt.“

Zur Erläuterung:

Die Einführung der eAkte in den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird zentral vom Kammergericht organisiert. Zur sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören im Wesentlichen die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. (Daneben gibt es noch die Arbeits-, die Finanz-, die Sozial-, die Verwaltungs- und die Verfassungsgerichtsbarkeit.) Die ordentliche Gerichtsbarkeit setzt bei der eAkten-Führung auf eine Justizentwicklung aus einem Länderverbund mit dem Namen elektronisches Integrationsportal (eIP). Die IT-Infrastruktur wird beim Landesdienstleister ITDZ Berlin betrieben. Dort belegen die eAkten derzeit fünf Terrabyte an Speicherplatz.

Die gesetzlichen Verfahrensordnungen sehen eine grundsätzliche Pflicht zur Führung der elektronischen Akte ab dem 1. Januar 2026 vor. Vor diesem Zeitpunkt ist die Führung von eAkten auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Landesjustizverwaltungen möglich. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin hat im vergangenen Jahr mit der schrittweisen Einführung begonnen.

Kammergericht, 10.12.2024

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