Der für Staatsschutzsachen zuständige 1. Strafsenat des Kammergerichts hat heute den 29-jährigen Mohammad A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Senats hat sich der Angeklagte, ein syrischer Staatsangehöriger mit radikal-islamistischer Gesinnung, 2014 in Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. In der Folge sei er für untergeordnete Tätigkeiten eingesetzt worden, etwa für Personen- und Fahrzeugkontrollen.

Unzufrieden über seine Rolle in der Vereinigung, sei er 2015 nach Deutschland gegangen, wo er als Flüchtling anerkannt wurde. Auch nach seiner Einreise in die Bundesrepublik habe er Kontakt zu verschiedenen IS-Mitgliedern in Syrien gehalten und die Gruppierung weiterhin unterstützt, so die Vorsitzende des Senats in ihrer heutigen Urteilsbegründung. So habe er u.a. Informationen über einen syrischen, in Berlin lebenden Menschenrechtsaktivisten gesammelt und über die sozialen Medien sowie verschiedene Messengerdienste IS-Propaganda verbreitet, um weitere Unterstützer und Mitglieder zu gewinnen.

Der bislang auf freiem Fuß befindliche Angeklagte wurde nach der Urteilsverkündung festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Az.: 1 St 1/24

(c) Kammergericht Berlin, 04.09.2024

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