Verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen, sogenannte „Share Deals“ zur Umgehung der Grunderwerbssteuer, Briefkastenfirmen, hinter denen sich die eigentlich Handelnden verstecken, um möglichst anonym zu bleiben – Notare, die in derlei Geschäfte eingebunden werden oder davon Kenntnis erlangen, unterliegen seit gut einem Jahr deutlich ausgeweiteten Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz.
„Dass mit der ‚Verordnung über meldepflichtige Sachverhalte im Immobilienbereich‘, die Meldepflichten erweitert und gleichzeitig die Schwelle gesenkt wurde, ab der Notare einen entsprechenden Verdacht an die bei der Generalzolldirektion angesiedelte Financial-Intelligence-Unit melden müssen, ist ein absolut richtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche“, betonte Justizsenatorin Claudia Schilling heute bei einem Besuch der Notaraufsicht im Landgericht Bremen.
Um diesen neuen, erweiterten Meldepflichten auch im Rahmen der Notaraufsicht gerecht zu werden, sind beim Landgericht Bremen seit nun gut einem Jahr zwei Richter hauptamtlich mit der Geldwäscheaufsicht beschäftigt: „Es stand für mich außer Frage, dass diese wichtige Tätigkeit angesichts der gestiegenen Anforderungen nicht wie bisher quasi nebenbei auf Honorarbasis erledigt werden kann – daher haben wir uns sehr schnell dazu entschieden, die Prüfung der Notarinnen und Notare durch die zwei nunmehr hauptamtlich in diesem Bereich tätigen Richter zu stärken.“ Ziel dabei sei es, das Know-How im Bereich Geldwäsche und Notaraufsicht zu bündeln, einen engen fachlichen Austausch und echte Spezialisierung zu ermöglichen und so den zunehmend komplexen Herausforderungen gerade auch der organisierten Kriminalität zu begegnen, so Schillinge weiter: „Mehr Arbeitskraft in diesem Bereich einzusetzen war und ist absolut angezeigt, denn Geldwäsche ist und bleibt ein Thema, dass letztlich nicht nur die Integrität und Stabilität unseres Wirtschaftssystems, sondern unsere Gesellschaft insgesamt gefährdet.“
Die Erfahrungen nach gut einem Jahr mit der personell verstärkten Notaraufsicht seien dabei durchweg gut, konnte Senatorin Claudia Schilling heute bei ihrem Besuch im Landgericht erfahren: „Auch die Notariate haben so feste Ansprechpartner, auf deren Know-how sie sich verlassen können – und gleichzeitig konnte dadurch die Kontrollqualität verbessert werden. Das hat sich auch über Bremens Grenzen hinaus herumgesprochen: Die neue Aufsichtsstruktur mit hauptamtlich tätigen Richtern findet auch in den anderen Bundesländern Beachtung und wird dort positiv hervorgehoben.“
Quelle: Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen, Pressemitteilung vom 6. Dezember 2022