Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt verstärkt weiter die interdisziplinären Maßnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen bei Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes. Vor diesem Hintergrund wurde eine Landesarbeitsgruppe (LAG) „Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt“ einberufen. Das Gremium hat am 9. Februar 2023 erstmals in Magdeburg getagt und soll nunmehr regelmäßig zusammenkommen.
Die Landesarbeitsgruppe ist mit mehr als 15 Frauen und Männern besetzt, die ein breites Spektrum an Fachwissen und Erfahrungen aus allen Bereichen des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt einbringen. Der LAG gehören u. a. Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der Vollzugsabteilungsleitungen sowie Seelsorger und Psychologische Fachdienstmitarbeiter an.
Die anstaltsübergreifend agierende Landesarbeitsgruppe hat insbesondere die Aufgabe, bestehende Standards und Verfahren im Hinblick auf die Suizidprävention unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen sowie fallpraktischen Erkenntnisse fortlaufend zu überprüfen und zu optimieren. Oberstes Ziel ist es, die Gesundheit der Gefangenen im Justizvollzug Sachsen-Anhalt zu schützen und Selbsttötungen noch besser zu verhindern. Des Weiteren soll sich das Gremium mit der Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote für die Bediensteten im Justizvollzug und der strukturierten Nachsorge nach einem Suizidfall innerhalb des Justizvollzugs beschäftigen.
Bei ihrer Arbeit wird die Landesarbeitsgruppe „Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt“ eng mit der für den Justizvollzug des Landes zuständigen Fachabteilung des Ministeriums zusammenarbeiten.
Hintergrund:
Die Gesundheit der Gefangenen hat im Justizvollzug Sachsen-Anhalt oberste Priorität. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Verhinderung von Suiziden gerichtet. Alle Justizvollzugseinrichtungen halten Konzepte zur Suizidprävention vor, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt umfasst insbesondere das frühzeitige Erkennen von suizidalen Gefangenen und deren Behandlung, das Vorhalten von sach- und bedarfsgerechten Behandlungsangeboten, die regelmäßige Fortentwicklung der strukturellen Voraussetzungen und den fortlaufenden Ausbau der Kompetenzen der Bediensteten im Justizvollzug.
In allen Bundesländern ist die Anzahl der Suizide im Justizvollzug stark schwankend. Nach Auswertung lassen sich in Sachsen-Anhalt keine Übereinstimmungen oder Tendenzen der einzelnen Selbsttötungshandlungen erkennen. Zu unterschiedlich sind jeweils äußere Einflüsse wie z. B. die Haftdauer, das Strafmaß und die sozialen Bindungen. Suizide sind immer auf individuelle Beweggründe zurückzuführen.
In den Justizvollzugseinrichtungen in Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2022 zwei und im Jahr 2021 fünf Suizide. Im Jahr 2020 gab es keinen Suizid.
In Sachsen-Anhalt gibt es drei Justizvollzugsanstalten (JVA) in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt, eine Jugendanstalt (JA) in Raßnitz im Saalekreis, eine Jugendarrestanstalt (JAA) in Halle (Saale) sowie eine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der JVA Burg.
In Sachsen-Anhalt werden – mit Stand 31.12.2022 – insgesamt 1.927 Haftplätze, davon 124 im offenen Vollzug, vorgehalten. Hinzu kommen 15 Plätze im Jugendarrestvollzug. Aktuell sind im Justizvollzug Sachsen-Anhalt rund 1.030 Frauen und Männer beschäftigt.
Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 9. Februar 2023