Sachsen-Anhalts Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz arbeitet an der Einführung des neuen Studienabschlusses „Bachelor of Laws“ im rechtwissenschaftlichen Studium im Land. Aktuell wird die Novellierung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt (JAG) vorbereitet, in dem u. a. der Bachelor of Laws als nicht-akkreditierter integrierter neuer Studienabschluss normiert werden soll. Nachgegenwärtiger Planung soll der Gesetzentwurf im Frühjahr zur Kabinettsbefassung gebracht und im Anschluss im Landtag zur finalen Abstimmung eingebracht werden.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Wer Volljuristin oder Volljurist werden möchte, um später etwa als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu arbeiten, muss weiterhin zwingend die beiden Staatsexamen erfolgreich abschließen – daran wird nicht gerüttelt. Mit der Einführung des Bachelor of Laws wollen wir eine Ergänzung zu den bekannten rechtswissenschaftlichenExamensabschlüssen schaffen. Der neue Jura-Bachelor stellt eine Möglichkeit dar, Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt die im Hauptstudium erbrachten und angeeigneten Leistungen anzuerkennen und damit eine berufliche Perspektive zu bieten. Der Bachelor kann dazu beitragen, Sorgen und Ängste von Studierenden vor dem Nichtbestehen des Examens zu minimieren. Mit der Einführung des Jura-Bachelors soll auch ein Wettbewerbsvorteil für den Universitätsstandort Halle (Saale) geschaffen werden. Studierende, die sich bisher aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Bachelorabschlusses für ein rechtwissenschaftliches Studium an einer anderen Universität in einem anderen Bundesland entschieden haben, können zukünftig diesen Aspekt bei ihren Überlegungen zum Studienort außer Acht lassen und sich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einschreiben.“
Den neuen Abschluss Bachelor of Laws sollen nach der Gesetzesnovellierung Studierende auf Antrag beim Prüfungsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erhalten, wenn sie das rechtswissenschaftliche Studium bereits erfolgreich abgeschlossen und ausnahmslos alle Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung, auch erstes Staatexamen genannt, erfüllen.
Wer den neuen Bachelorabschluss erworben hat, hat keinen Examensabschluss, ist kein Volljurist im Sinne des § 5 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und hat auch keine Befähigung zum Richteramt. Mit den im Studium der Rechtswissenschaften erworbenen vertieften juristischen Kenntnissen, dürften für Absolventinnen und Absolventen mit dem Bachelor-Abschluss verschiedene berufliche Tätigkeitsfelder in Verwaltungen und Wirtschaft infrage kommen, bei denen eine juristische Expertise gefragt ist.
Hintergrund:
Die Juristenausbildung in Deutschland ist zweistufig organisiert. Nach der Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften mit der ersten juristischen Prüfung (auch Staatsexamen genannt) folgen das Rechtsreferendariat und die abschließende zweite juristische Staatsprüfung. Absolventinnen und Absolventen der beiden juristischen Staatsexamen werden als Volljuristinnen und Volljuristen bezeichnet.Für Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen des ersten und zweiten Examens ist das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt zuständig, welches organisatorisch zum Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt gehört.
MJ Sachsen-Anhalt, 07.01.2025