In Sachsen-Anhalt wird mit dem Jahreswechsel ein neues Zahlungsmittel für Gerichts- und Verwaltungskosten eingeführt. Ab 1. Januar 2024 können bestimmte zu leistende Zahlungen bei der Justiz mit der elektronischen Kostenmarke beglichen werden.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Die Einführung der elektronische Kostenmarke als Zahlungsmittel ist ein weiterer wichtiger Schritt im Zuge der Digitalisierung des Rechtsverkehrs. Die elektronische Kostenmarke beschleunigt die Arbeit in der Rechtspflege.“
In vielen Verfahren schreibt der Gesetzgeber vor, dass entstehende Kosten vorab als Vorschuss an die Justiz zu bezahlen sind. Das kann in Sachsen-Anhalt ab 2024 auch mit der elektronischen Kostenmarke geschehen. Diese kann auf dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder (www.kostenmarke.justiz.de) ohne vorherige Registrierung und in beliebiger Höhe per Kreditkarte oder Überweisung erworben werden.
Nach dem Kauf der elektronischen Kostenmarke wird eine elektronische Quittung mit der entsprechenden Kostenmarkennummer zur Verfügung gestellt. Dieser Code steht im Anschluss als Nachweis bei der Justiz zur Verfügung, dass Gerichts- und Verwaltungskosten vorab bezahlt wurden. Bei der Nutzung der elektronischen Kostenmarke entfallen Wege- und Wartezeiten, da der Erwerb auch unabhängig von Öffnungszeiten der Gerichtszahlstellen erfolgen kann.
Auch für die Rechtsanwaltschaft ist die Einführung der elektronischen Kostenmarke mit Arbeitserleichterungen verbunden. Bislang nutzen Rechtsanwälte häufig Gerichtskostenstempler, um Vorschusszahlungen zu tätigen und diese nachzuweisen. Gerichtskostenstempler sind Geräte, die einer Frankiermaschine für Postsendungen ähneln, und mit Guthaben aufgeladen werden können. Der Gerichtskostenstempler erzeugt einen Zahlungsaufdruck auf einem Schriftsatz, mit dem eine Vorschusszahlung nachgewiesen wird.
(c) JM Sachsen-Anhalt, 29.12.2023