Die rheinland-pfälzische Justiz befindet sich bei der Einführung der elektronischen Akte (eAkte) an allen Gerichten des Landes auf der Zielgeraden. Nachdem bereits seit September 2024 sämtliche Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der eAkte arbeiten, gelang mit der heutigen Einführung am Sozialgericht Speyer nun auch der Umstieg an allen Fachgerichten – und das bereits neun Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 31. Dezember 2025.

Staatssekretär Dr. Matthias Frey erklärte dazu: „Wir lassen nicht nach! Nach den Erfolgen der letzten Jahre und Monate geht Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz mit großen Schritten weiter. Die Einführung der eAkte an unseren Fachgerichten, die heute am Sozialgericht in Speyer ihren Abschluss findet, konnte in einem Zeitraum von nicht einmal zwei Jahren umgesetzt werden. Die insgesamt 17 Verwaltungs‑, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte bearbeiten nun alle neuen Verfahren vollständig elektronisch. Dass diese Umstellung so zügig und geräuschlos erfolgen konnte, ist den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte und der Projektgruppen sowie den Behördenleiterinnen und Behördenleitern zuverdanken. Ihnen allen danke ich herzlich für den tollen Einsatz, der sich für unsere Justiz bezahlt macht!“

Bei den rheinland-pfälzischen Fachgerichten wurden bereits über 30.000 elektronische Akten angelegt, von denen rund 20.000 digital erledigt wurden. Die eAkte ermöglicht eine parallele Bearbeitung der Vorgänge durch Serviceeinheiten, Richterinnen und Richter sowie eine digitale Akteneinsicht durch Rechtsanwälte. Sie verkürzt die Postlaufzeiten, macht die Arbeit flexibler und effizienter und die Justiz als Arbeitgeber damit attraktiver. Zudem bildet sie die Grundlage für den künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der Arbeit bei Gericht.

Information:

Die rheinland-pfälzische Fachgerichtsbarkeit besteht aus insgesamt fünf Verwaltungs-, einem Finanz-, sechs Arbeits- und fünf Sozialgerichten.

Die Umstellung bei der Finanzgerichtsbarkeit ist mit der Einführung der eAkte am Finanzgericht Rheinland-Pfalz bereits seit Juli 2023 abgeschlossen. Seit Oktober 2023 ist zudem die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit seinen vier Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vollständig an die eAkte angeschlossen. Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit startete der Roll-Out im November 2023 in Kaiserslautern. Seit Februar 2025 ist er bei allen sechs Arbeitsgerichten abgeschlossen. Bei der Sozialgerichtsbarkeit hatte die Einführung der eAkte am Sozialgericht Mainz im März 2024 begonnen. Mit dem heutigen Abschluss am Sozialgericht Speyer ist die eAkte nun auch bei der vierten Fachgerichtsbarkeit an alle fünf Gerichten im Einsatz.

Seit September 2024 arbeiten außerdem alle 56 rheinland-pfälzischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die 46 Amtsgerichte zählen, in Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-  und Immobiliarvollstreckungssachen mit der eAkte. Bei den Staatsanwaltschaften Koblenz, Mainz, Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie den dortigen Gerichten ist die eAkte zudem in Strafsachen im Einsatz. Auch in Strafsachen wird die eAkte noch in diesem Jahr bei allen übrigen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz eingeführt werden.

Seit Beginn der Umstellung wurden in der rheinland-pfälzischen Justiz zum Stichtag 31. März 2025 rund 495.000 elektronische Prozess- und Verfahrensakten angelegt, von denen seitdem etwa 375.000 vollständig digital erledigt wurden.

JM Rheinland-Pfalz, 31.03.2025

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