Das Landesarbeitsgericht hat heute den 75. Geburtstag der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit einer Festveranstaltung mit Podiumsdiskussion in Mainz gefeiert. Justizminister Herbert Mertin hielt eine Ansprache vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der gerichtlichen Praxis, der Wissenschaft sowie von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen:

„Wir blicken heute auf 75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz zurück. Das sind 75 Jahre gerechten Ausgleichs zwischen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einerseits und denen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anderseits. Heute, 75 Jahre nach ihrer Errichtung, ist die rheinland-pfälzische Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihren fünf Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht in Mainz für die kommenden Jahre gut und robust aufgestellt! Die rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte bearbeiten die sensiblen und oft existentiellen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen besonders schnell und verlässlich. Dass dies so gut gelingt, ist dem unermüdlichen Engagement der Kolleginnen und Kollegen insbesondere in der ersten Instanz zu verdanken!“, so Justizminister Mertin weiter.

„In 75 Jahren hat sich sowohl das Arbeitsrecht als auch die Arbeitswelt fortentwickelt. Das macht sich auch im Alltag unserer Richterinnen und Richter bemerkbar. Videokonferenztechnik wird nicht nur für Besprechungen, sondern immer häufiger auch für die Verhandlung selbst genutzt. Und auch der Startschuss für die elektronische Akte ist in der Arbeitsgerichtbarkeit des Landes bereits erfolgt. Damit wird die Justiz als moderne und familienfreundliche Arbeitgeberin noch attraktiver! Bei aller Notwendigkeit dieser wichtigen neuen Arbeitsweisen dürfen wir eines aber nicht vergessen: Gerade in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist der persönliche Kontakt und Austausch zwischen Parteien im Gerichtssaal besonders wichtig und erfolgversprechend“, so Justizminister Herbert Mertin abschließend.

Information:

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist die zweite Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren und damit das oberste Arbeitsgericht des Landes. Erstinstanzlich sind die 5 Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier zuständig. Die dritte und letzte Instanz bildet das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt.

(c) JM RLP, 16.06.2024

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