Die neue „Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK)“ ist landesweit zuständig für herausgehobene Verfahren im Bereich des Umweltstrafrechts. Sie wird als eine Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund eingerichtet, wie Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach den Landtagsabgeordneten im Rechtsausschuss am 16. August 2023 mitteilte:
„Umweltkriminalität muss mit allem Nachdruck verfolgt werden. Deshalb ist es mir wichtig, dass die Staatsanwaltschaft in einer Zentralstelle Erfahrungswissen aufbaut, um Umweltstraftaten national und international agierender krimineller Netzwerke noch effizienter zu verfolgen und anzuklagen und das illegal erworbene Vermögen abschöpfen zu können. Dortmund liegt zentral in der Mitte Nordrhein-Westfalens, was einen schnellen Zugriff bei ersten Ermittlungen vor Ort erleichtert. Zudem verfügt die Staatsanwaltschaft Dortmund über langjährige Expertise bei der Verfolgung von Umweltkriminalität und hat schon bedeutende Umweltstrafverfahren geführt.“
Umweltkriminalität vernichtet natürliche Ressourcen und bedroht die Lebensgrundlagen der Gesellschaft. Zugleich ist Umweltkriminalität ein wirtschaftlicher Wachstumssektor. Insbesondere in der Abfallkriminalität können exorbitante Gewinne erzielt werden. Neben der Überführung und Verurteilung der Täterinnen und Täter ist es deshalb zunehmend wichtig, ihnen die illegal erworbenen Gewinne im Wege der Vermögensabschöpfung wieder abzunehmen. Hierfür sind gerade bei komplexen Fallgestaltungen besondere Erfahrungen erforderlich, die nur durch eine ständige Praxis aufgebaut und deshalb nicht flächendeckend gleichmäßig vorgehalten werden können. Mit der „Zentralstelle Umweltkriminalität” ist Nordrhein-Westfalen in einer Vorreiterrolle; entsprechende Zentralstellen gibt es bislang nur vereinzelt, etwa in Potsdam.
Die Regierungskoalition hat schon im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität vereinbart. Die Vorbereitungen für die Errichtung hatten bereits im letzten Sommer begonnen, haben mit der Standortentscheidung einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht und werden weiter konsequent vorangetrieben. Geplant ist eine zweizügige Ausgestaltung: Eine Oberstaatsanwältin bzw. ein Oberstaatsanwalt wird sich mit einem Team herausgehobene Fälle der Abfallkriminalität vornehmen. Ein weiteres, ebenso aufgestelltes Team wird gegen andere schwerwiegende Formen der Umweltkriminalität vorgehen.
(c) JM NRW, 16.08.2023