Der Commercial Court für Nordrhein-Westfalen ist am Donnerstag, 3. April 2025, im Oberlandesgericht Düsseldorf vor Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik feierlich eröffnet worden. Im Commercial Court können ab sofort Gerichtsverfahren aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro verhandelt werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen steht für eine moderne, zukunftsfähige Justiz. Die Spezialisierung unserer Gerichte bei Patentverfahren oder Unternehmenstransaktionen genießen weltweit hohes Ansehen. Mit dem neuen Commercial Court am OLG Düsseldorf schaffen wir für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ein starkes, staatliches Rechtsprechungsangebot in englischer Sprache. Damit setzen wir dem Trend privater Schiedsgerichte etwas entgegen und sichern eine unabhängige, staatliche Rechtsprechung, die für Transparenz und Verlässlichkeit steht. Das stärkt unseren Rechtsstaat und damit auch Nordrhein-Westfalen als wichtigen Justiz- und Wirtschaftsstandort in Europa.“

Die Länder können ab Dienstag, 1. April 2025, bei einem Oberlandesgericht spezialisierte Senate für wirtschaftsrechtliche Streitverfahren einrichten. Nordrhein-Westfalen hat die dazu erforderliche Rechtsverordnung unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlassen:

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Der Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf steht für eine Justiz, die modern, offen und hochspezialisiert ist. Unternehmerinnen und Unternehmer bieten wir einen attraktiven Gerichtsstandort, der es mit den anderen Metropolen der Welt aufnehmen kann. Wir hoffen, dass möglichst viele Unternehmen das Angebot der Justiz annehmen und sich zur Urteilsfindung an unseren Commercial Court wenden.“

Unternehmerinnen und Unternehmen können vor dem Commercial Court wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro vollständig in deutscher oder englischer Sprache führen, wenn sie erstinstanzlich die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Düsseldorf vereinbaren. Dies ermöglicht einen kurzen Instanzenzug und eine schnelle Klärung offener Rechtsfragen durch unabhängige Richterinnen und Richter.

Wirtschaftsministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Die Einführung von Commercial Courts stärkt die Wirtschaft, indem sie schnelle, flexible, wirtschaftsnahe und effiziente Lösungen für geschäftliche Streitigkeiten bietet. Viele Unternehmen haben den klassischen Rechtsweg bisher gemieden – zu langsam, zu kompliziert, zu weit weg von der Realität der Wirtschaft. Mit den Commercial Courts ändern wir das. Sie schaffen mehr Rechtssicherheit und machen Deutschland als Wirtschaftsstandort noch attraktiver – für Investitionen, Innovationen und faire Wettbewerbsbedingungen.“

Neben dem Commercial Court nehmen in Nordrhein-Westfalen an den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln außerdem sog. Commercial Chambers ihre Arbeit auf, an denen wirtschaftsrechtliche Verfahren in Englisch ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro durch spezialisierte Kammern verhandelt werden können. Daneben wird die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen), Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (Landgericht Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf) ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen. 

JM NRW, 03.04.2025

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