Das Ministerium der Justiz hat das Kabinett am Dienstag, 18. Februar 2025, über die drei neuen Asylkammern informiert, die bei den Verwaltungsgerichten Köln, Gelsenkirchen und Minden ihre Arbeit aufgenommen haben.

Die Justiz setzt damit einen Beschluss aus dem Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration, Prävention“ nach dem Terroranschlag von Solingen um. Bei den Verwaltungsgerichten wurden neun neue Planstellen für Richterinnen und Richter und sechs Stellen für Servicekräfte geschaffen, die zweckgerichtet die Bearbeitung neu eingehender Asylverfahren übernehmen.

Nach Zuweisung der neuen Stellen an die Verwaltungsgerichte haben die örtlichen Gerichtspräsidien in Köln, Gelsenkirchen und Minden ausschließlich für das Asylrecht zuständige Spruchkörper eingerichtet, die alle Neueingänge ab dem 1. Januar 2025 der an diesen Standorten gebündelten Herkunftsstaaten übernehmen:

  • Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Neueingänge der Herkunftsstaaten Albanien und Serbien.
  • Verwaltungsgericht Köln: Neueingänge der Herkunftsstaaten Algerien und Marokko
  • Verwaltungsgericht Minden: Neueingänge der Herkunftsstaaten Angola und Pakistan; die Zuständigkeit für den Herkunftsstaat Irak wurde um weitere sechs Monate verlängert.

Mit Stand vom 1. Januar 2025 gibt es in Nordrhein-Westfalen damit insgesamt sechs reine Asylkammern an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Minden, Gelsenkirchen, Münster und Köln (zwei Asylkammern).

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Unsere Verwaltungsgerichte haben wir mit dem Maßnahmenpaket gezielt mit Personal verstärkt, um ihnen eine spezialisierte und effiziente Bearbeitung von Asylverfahren zu ermöglichen. Richterinnen und Richter erwerben an einem Standort geballtes Fachwissen über die Verhältnisse in bestimmten Herkunftsstaaten. Die Spezialisierung hilft die Dauer der gerichtlichen Asylverfahren zu verkürzen und schafft für die Betroffenen und den Staat zeitnah Rechtssicherheit, wer in Nordrhein-Westfalen Schutz beanspruchen kann.“

Die bereits im August 2024 durch das Ministerium der Justiz gemeinsam mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit initiierte Spezialisierung der Gerichte auf Asylverfahren aus bestimmten Herkunftsstaaten zeigt erste Erfolge. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Hauptsacheverfahren ist im Jahr 2024 auf 14,9 Monate gesunken:

Jahr201920202021202220232024
Verwaltungsgerichte NRWHauptverfahren der Asylkammern
Neueingänge16.22112.28910.72612.95714.13119.267
Durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten17,522,124,721,917,614,9

Im vierten Quartal 2024 lag die Bearbeitungsdauer nur noch bei 12,7 Monaten.

Nordrhein-Westfalen hat zum 1. August 2024 die Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz in Kraft gesetzt, um den Gerichten erstmals eine Spezialisierung bei Asylverfahren auf bestimmte Herkunftsstaaten zu ermöglichen. Jedes der sieben Verwaltungsgerichte ist seitdem für ein sinnvoll gebündeltes Cluster von Herkunftsstaaten ausschließlich zuständig. Die Cluster wurden nach geographischen Regionen gebildet.

Mit dem Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration, Prävention“ ist die Zentralisierung asylrechtlicher Zuständigkeiten ausgebaut und die Verwaltungsgerichtsbarkeit gezielt mit Personal gestärkt worden. Erprobt wird außerdem die Trennung von Neuverfahren und Altbestand. Es handelt sich bei neuen Asylkammern um spezialisierte Spruchkörper, die sich ausschließlich auf das Asylrecht fokussieren können. Dies kann zu einem beschleunigten Abbau der asylrechtlichen Verfahren führen und zugleich die verwaltungsgerichtliche Struktur einschließlich der in den gemischt zuständigen Kammern anhängigen Asylverfahren entlasten.

JM NRW, 18.02.2025

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