In Ermittlungs- und Strafverfahren kann beschuldigten oder verurteilten Personen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder gemeinnütziger Einrichtungen auferlegt werden. Hierüber entscheiden in Nordrhein-Westfalen allein die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Das Ministerium der Justiz wahrt dabei strikte Neutralität. Es enthält sich jeder Einflussnahme. Eine bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentralstelle führt eine landesweite Online-Datenbank über die Zahlung dieser Geldauflagen zugunsten der Staatskasse und der gemeinnützigen Einrichtungen und wertet jährlich in einem detaillierten, über 200 Seiten starken Bericht diese Zuwendungen aus. Der Bericht wird beginnend mit dem Jahr 2022 erstmals vollständig online gestellt.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: „Mehr Transparenz gewährleistet noch mehr Vertrauen in die unabhängige Arbeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich informieren können, welche gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen in welcher Höhe von den Staatsanwaltschaften und Gerichten erhalten.“

Insgesamt haben die nordrhein-westfälischen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Jahr 2022 Geldauflagen in Höhe von 30.341.157,36 Euro erteilt. Mit 17.449.675,90 Euro (rund 58 Prozent) entfiel der größte Anteil hiervon auf die Staatskasse. Mit den restlichen 12.891.481,46 Euro (rund 42 Prozent) wurden gemeinnützige Einrichtungen bedacht. Die Bandbreite der Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen ist mit über 2.800 berücksichtigten Organisationen enorm. Sie umfasst bekannte Institutionen wie „Aktion Deutschland Hilft“, „Ärzte ohne Grenzen“ oder den „Deutschen Kinderhospizverein“ ebenso wie lokale Einrichtungen von A wie „Aachener Engel“ bis Z wie „Zülpicher Tafel“.

Die fünf größten Einrichtungen haben dabei insgesamt rund eine Million Euro erhalten. Der Löwenanteil von über elf Millionen Euro kam den zahlreichen kleineren Einrichtungen zugute. Auch dies belegt eindrucksvoll, dass die Justiz in Nordrhein-Westfalen ihrer Verantwortung für eine ausgewogene, vielfältige und transparente Verwendung der Geldauflagen vollauf gerecht wird.

Der Jahresbericht kann ab sofort bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Link: https://www.gsta-duesseldorf.nrw.de/infos/Gem-Einrichtungen-Jahresbericht/index.php abgerufen werden.

(c) JM NRW, 31.07.2023

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