Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen.
Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner: „Die Einführung der E-Klausur in Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung unserer juristischen Ausbildung und Prüfung. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie die Studierenden die bestmöglichen Voraussetzungen für ihren akademischen Erfolg haben. Das Projekt unterstreicht unser Engagement für eine stetige Verbesserung der juristischen Ausbildung.“
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt mit den vorbereitenden Tests im Livebetrieb begonnen. In den auch künftig zum Einsatz kommenden neuen Prüfungsräumlichkeiten in Hamm schreiben nun an drei Tagen jeweils über 100 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Übungsklausuren. In der kommenden Woche werden dann an weiteren drei Tagen jeweils über 140 Studierende Übungsklausuren unter Echtbedingungen anfertigen.
Nach dem Abschluss der ersten Testphase werden vergleichbare Tests in den gleichfalls eigens für die Durchführung der Prüfungen neu eingerichteten Räumen in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Hürth erfolgen.
Im Rahmen der Tests werden unter echten Bedingungen die Technik erprobt sowie die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen reibungslosen Prüfungsablauf geschult. Es wird gewährleistet sein, dass im Falle einer technischen Störung ein Datenverlust nahezu ausgeschlossen und dem jeweiligen Prüfling binnen zwei Minuten eine Fortsetzung der Arbeit ermöglicht wird.
Die Tests bieten den Teilnehmenden die einmalige Möglichkeit, sich außerhalb der eigentlichen Prüfungssituation bereits mit der Technik und den Räumlichkeiten vertraut zu machen.
(c) JM NRW, 05.10.2023