Bei der Einführung der elektronischen Akte handelt es sich um die größte Umwälzung von Arbeitsabläufen in der Justiz der vergangenen 150 Jahre. In diesem Mammutprojekt, das in Nordrhein-Westfalen 226 Gerichte und Staatsanwaltschaften mit insgesamt mehr als 30.000 Anwenderinnen und Anwendern betrifft, konnte ein weiterer Meilenstein erreicht werden: Bei allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit werden die Gerichtsakten mit dem Beginn der Pilotierung bei dem Landesarbeitsgericht Hamm am 1. Juni 2023 elektronisch geführt.
Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit: „Die elektronische Akte beschleunigt und vereinfacht die arbeitsgerichtlichen Verfahren schon jetzt, weit vor dem gesetzlichen Stichtag am 1. Januar 2026. Ich freue mich, dass die 30 Arbeitsgerichte und drei Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen mit der elektronischen Akte arbeiten.“
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist damit nach der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit die dritte Fachgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, die komplett mit der E-Akte ausgestattet ist. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits im vollständigen Instanzenzug in allen Zivilsachen, also an sämtlichen 129 Amts-, 19 Land- und drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen, die elektronische Akte führend. Fortgeschrittene Pilotierungen laufen auch bei zahlreichen Gerichten in Betreuungs-, Familien-, Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen und in Ordnungswidrigkeitenverfahren und werden – wie in den weiteren Fachbereichen und auch der Sozialgerichtsbarkeit – kontinuierlich ausgeweitet.
Zur Vorbereitung des sicheren Betriebs der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind seit Anfang 2020 alle Daten und Anwendungen der Arbeitsgerichtsbarkeit in das justizeigene Rechenzentrum in Münster migriert. In Nordrhein-Westfalen wurden in den 30 Arbeitsgerichten im Jahr 2022 64.395 Rechtsstreitigkeiten in Urteils- und Beschlussverfahren anhängig gemacht und 65.093 Rechtsstreitigkeiten erledigt. Bei den drei Landesarbeitsgerichten gingen im Jahr 2022 3.059 Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Arbeitsgerichte ein. Es wurden 3.318 Rechtsstreitigkeiten erledigt. 210 Richterinnen und Richter sind in Nordrhein-Westfalen an den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten tätig.
(c) JM NRW, 06.06.23