Staatssekretärin der Justiz Dr. Daniela Brückner besuchte am Montag, 18. März 2024 das Sozialgericht Dortmund anlässlich der dortigen Einführung der elektronischen Akte. Mit dem Sozialgericht Dortmund wird jetzt in allen acht Sozialgerichten und dem Landessozialgericht die elektronische Akte genutzt.
„Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Wachtmeisterei und in den Geschäftsstellen, den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Richterinnen und Richtern und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bereich IT für ihren Einsatz bei der erfolgreichen Einführung der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit. Damit ist ein weiterer Baustein gesetzt, nämlich die Einführung der elektronischen Akte in der ganzen Fachgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, also in 53 Gerichten“, so Staatssekretärin Dr. Brückner.
In der Sozialgerichtsbarkeit waren die Sozialgerichte Düsseldorf und Münster im Jahr 2022 die Vorreiter. Mit dem Sozialgericht Dortmund stellt nun das letzte der neun Gerichte in der Sozialgerichtsbarkeit von der Papierakte auf die elektronische Akte um. Die Finanz- und Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits seit 2019 bzw. 2021 flächendeckend mit der E-Akte. Der Rollout bei den 33 Arbeitsgerichten des Landes (30 Arbeitsgerichte und drei Landesarbeitsgerichte) begann im Oktober 2019 und war mit dem Landesarbeitsgericht Hamm im Juni 2023 abgeschlossen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits im vollständigen Instanzenzug in allen Zivilsachen, also an sämtlichen 129 Amts-, 19 Land- und drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen, die elektronische Akte führend. Fortgeschrittene Pilotierungen laufen auch bei zahlreichen Gerichten in Betreuungs-, Familien-, Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen und in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.
(c) JM NRW, 18.03.2024