Für eine optimale gesundheitliche Versorgung der Inhaftierten werden in den Justizvollzugsanstalten des Landes und im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen fortwährend Ärztinnen und Ärzte gesucht. Dabei macht der Fachkräftemangel auch vor dem Justizvollzug nicht halt. Um auch künftig qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für die Gefängnismedizin zu gewinnen, hat das Ministerium der Justiz am 12. Dezember 2022 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Witten/Herdecke geschlossen.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach führte hierzu aus: „Wir wollen künftig angehende Medizinerinnen und Mediziner bereits während ihres Studiums für die spannende und abwechslungsreiche Arbeit im Justizvollzug begeistern. Die Behandlung der Inhaftierten mit ihren vielfältigen medizinischen Problemlagen und die enge Zusammenarbeit mit den anderen Fachdiensten in diesem besonderen Arbeitsumfeld ist aus fachlicher Sicht sehr interessant. Die Vorteile des öffentlichen Dienstes machen den Justizvollzug zu einem attraktiven Arbeitgeber für Ärztinnen und Ärzte.“
Der Justizvollzug steht vor der besonderen Herausforderung, dass im Medizinstudium und auch in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer keine Berührungspunkte zur Gefängnismedizin bestehen. Das interessante Berufsbild der Anstaltsärztin und des Anstaltsarztes ist im Bewusstsein angehender Medizinerinnen und Mediziner daher kaum verankert. Die nunmehr abgeschlossene Kooperationsvereinbarung setzt hier an und etabliert die Gefängnismedizin im humanmedizinischen Lehrplan der Universität Witten/Herdecke. Neben der Vermittlung theoretischen Wissens sollen Studierende künftig durch Praktika in den medizinischen Bereichen der Haftanstalten und dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen selbst einen unmittelbaren Eindruck von der Arbeit im Justizvollzug erhalten können.
Prof. Dr. med. Martin Butzlaff, Präsident der Universität Witten/Herdecke, betonte: „Entscheidend ist, dass Studierende in ihrer Ausbildung Rollenvorbilder kennenlernen, die ihnen einen Einblick in verschiedene Fachrichtungen geben. Einige unserer Studierenden hatten bereits die Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung einer Justizvollzugsanstalt in der Praxis kennenzulernen; diese Eindrücke haben sie nachhaltig geprägt. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz ermöglicht es künftig all unseren angehenden Humanmedizinerinnen und -medizinern, sich das wichtige Feld der Gefängnismedizin und damit auch neue Berufsperspektiven zu erschließen.“
Um die Bedeutung der Kooperationsvereinbarung hervorzuheben und um einen unmittelbaren Impuls für die Nachwuchsgewinnung zu setzen, wurde die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 12. Dezember 2022 durch eine Vorlesung begleitet. Darin wurde den Studierenden ein Einblick in die Grundlagen der medizinischen Versorgung der Gefangenen sowie die Besonderheiten der Gefängnismedizin vermittelt.
Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13. Dezember 2022