„Ein Gebäude von 1873 weiht man als Landesministerin nicht alle Tage ein.“ Schon diese einleitenden Worte von Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann machten deutlich, dass die Einweihung des Grauen Hauses in der JVA Wolfenbüttel etwas ganz besonders war. Für Aufklärung war auch schnell gesorgt: Zum Glück hatte nicht der Bau 150 Jahre gedauert, sondern das denkmalgeschützte „Graue Haus“ – benannt nach seiner grauen Kalksteinfassade – war in den letzten vier Jahren grunderneuert worden. Nun kann es wieder für die Unterbringung von Häftlingen genutzt werden. 91 hochmoderne Haftplätze stehen zur Verfügung und ermöglichen die Schließung der in die Jahre gekommenen Abteilung der JVA Wolfenbüttel in Braunschweig.
Die Herausforderungen der Sanierung des historischen Gebäudes beschrieb im Rahmen der Eröffnung der Leitende Baudirektor Thomas Popp vom Staatlichen Baumanagement, das die Sanierung verantwortet hatte: „Die Sanierung des Grauen Hauses war alles andere als ein 08/15-Bauprojekt, denn hier galt es, den Denkmalschutz mit den Anforderungen an einen zeitgemäßen Vollzug in Einklang zu bringen. Das Ergebnis kann sich auch dank der sehr guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sehen lassen.“
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zeigte sich entsprechend beeindruckt vom Ergebnis der Sanierung: „Das ‚Graue Haus‘ ist ein Musterbeispiel dafür, wie moderner Vollzug geht. Hinter der historischen Fassade verbirgt sich faktisch ein Neubau. Die Unterbringung der Gefangenen entspricht endlich den heutigen Anforderungen. Das hilft nicht nur bei der Resozialisierung, sondern schafft vor allem unseren Bediensteten endlich angemessene Arbeitsbedingungen. Die moderne Aufteilung der Innenräume und die auf den neuesten Stand gebrachte Sicherheitstechnik helfen entscheidend, Konflikte mit und unter den Gefangenen zu reduzieren und im Notfall schnell zu entschärfen.“
Die Belange der Bediensteten standen dann auch im Mittelpunkt der Festansprache der Justizministerin. Sie betonte: „Ein funktionierender Justizvollzug ist unverzichtbar für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Um diese zu gewährleisten, erbringen unsere Vollzugsbediensteten ganz hervorragende Arbeit unter erschwerten Bedingungen – denn die Arbeit in unseren Gefängnissen gehört zu den zeitlich und persönlich fordernsten Arbeitsplätzen, die die Justiz zu bieten hat. Oftmals schwierige Gefangene mit Drogenproblemen, mit psychischen Erkrankungen, mit Aggressionspotential und diversen weiteren Problemlagen müssen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – auch an den höchsten Feiertagen – bewacht und betreut werden. Auch deshalb haben unsere Bediensteten moderne Arbeitsbedingungen mehr als verdient.“
(c) JM Niedersachsen, 01.03.2024