Der Niedersächsische Landtag hat in der heutigen Plenarsitzung die Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) sowie des Niedersächsischen Richtergesetzes (NRiG) beschlossen und diese an das Bundesrecht angepasst. Federführend war das Niedersächsische Justizministerium.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Mit der Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes haben wir nun endlich klare Rahmenbedingungen für die Beurteilung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen. Die Umsetzung dieser Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts war überfällig und die Kolleginnen und Kollegen in der Praxis warten schon seit geraumer Zeit auf Rechtssicherheit. Daher freut es mich nicht nur, dass das erste in dieser Legislaturperiode durch den Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetz aus dem Justizministerium kommt – vielmehr bin ich auch stolz darauf, dass wir dieses für die Justiz so wichtige Vorhaben in sehr kurzer Zeit umgesetzt haben.“
Die Beurteilung enthält Aussagen über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Nach dem Grundgesetz stellen diese Kriterien die Grundlage für die Auswahlentscheidung bei Stellenbesetzungen dar. Auf Basis des neuen gesetzlichen Rahmens wird das Justizministerium bis zum Jahresende Details in einer Rechtsverordnung ausgestalten.
Dr. Wahlmann: „Dienstliche Beurteilungen können die Weichen für die gesamte weitere Berufslaufbahn der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stellen; daher ist es wichtig und richtig, dass wir an dieser Stelle Sicherheit geschaffen haben. Gleichzeitig schafft der Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage für die für ein Beförderungsamt erforderliche sogenannte Erprobung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die wir im Justizministerium nun ebenfalls inhaltlich ausformen werden.“
Zudem wird mit der Änderung des NJG die Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern an das Bundesrecht angepasst.
Schließlich umfasst das Gesetz eine Änderung der Regelungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Diese müssen seit dem 01.01.2023 eine Auskunft aus dem Schuldnerregister vorlegen, um ihre Eignung zu belegen. Die dafür bislang erhobene Gebühr von 4,50 Euro wird nunmehr entfallen.
Dr. Wahlmann: „Man mag denken, eine Gebühr von 4,50 Euro sei unbedeutend klein. Mit der Kostenfreiheit signalisieren wir allerdings ganz klar, dass die Übernahme von wichtigen Betreuungsaufgaben nicht auch noch zusätzliche Kosten verursachen darf. Insbesondere Eltern, die ihre erwachsenen Kinder betreuen, sollen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen. Aber auch allen anderen, die sich ehrenamtlich für die Belange von Menschen mit Betreuungsbedarf einsetzen, sage ich: Sie verrichten einen unverzichtbaren Dienst an der Gesellschaft, für den ich herzlich danke.“
Quelle: Justizministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 22. März 2023