Seit 1999 wird in Niedersachsen die sog. Weihnachtsgnade praktiziert. Sie ermöglicht Gefangenen jedes Jahr an Weihnachten entlassen zu werden, wenn der reguläre Entlassungstermin in der Zeit zwischen Ende November und Anfang Januar liegt. Das Niedersächsische Justizministerium hatte die Staatsanwaltschaften – wie in den Jahren zuvor – zu den entsprechenden Gnadenerweisen ermächtigt. Den 46 Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben insgesamt 1.257 Hafttage erspart.
Die Entlassungen verteilen sich wie folgt auf die Justizvollzugsanstalten: 14 Gefangene wurden aus der JVA Lingen und sieben Gefangene aus der JVA Meppen entlassen. Jeweils fünf Gefangene konnten die JVA Hannover und die JVA Uelzen, vier die JVA für Frauen in Vechta und drei die JVA Rosdorf vorzeitig verlassen. Jeweils zwei Gefangene aus der der JVA Oldenburg, der JVA Wolfenbüttel und der Jugendanstalt Hameln können Weihnachten zu Hause verbringen, ebenso jeweils ein weiterer Gefangener aus der JVA Bremervörde und aus der JVA Vechta.
Ein Gnadenerweis aus Anlass der Weihnachtsgnade ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal bis zum 6. Januar 2025 betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Wer möchte, kann die Gnade auch ablehnen.
MJ Niedersachsen, 11.12.2024