„Die Zielvereinbarung in der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns wird erfolgreich umgesetzt. Sowohl die Verkürzung der Verfahrensdauern als auch der Bestandsabbau sind für alle erfreulich, da es sich um Verfahren handelt, die auch die Existenz der Menschen betrifft, sei es zum Beispiel in Fragen der Krankenversicherung oder beim Bürgergeld. Die Menschen brauchen hier zügige Entscheidungen. Hier sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Das zeigt, dass die Impulse aus der Praxis funktionieren. Ich bin dem Präsidenten des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen hatte. In einer ersten Bilanz des ersten halben Jahres ist zu erkennen, dass alle vier Sozialgerichte sowie das Landessozialgericht die Bestände deutlich reduzieren konnten. Waren insgesamt Ende 2023 noch rund 9.360 Verfahren anhängig, wurde der Gesamtbestand bei weiter hinzukommenden Verfahren um gut 1.000 zum 30. Juni 2024 verringert. Am meisten baute das Sozialgericht Rostock seinen Bestand ab mit rund 20 Prozent“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Tagung der Sozialrichterinnen und Sozialrichter, die diese Woche in Dierhagen stattfand.
„Auch die Dauer der Verfahren konnte im Gesamtbild verringert werden. Waren es Ende 2023 an den Sozialgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund im Schnitt noch zwischen 13,3 und 21,39 Monaten, so verringerte sich die Dauer zur Mitte dieses Jahres auf 12,85 bis 19,74 Monaten. Auch am LSG in der zweiten Instanz konnte eine Reduzierung der Verfahrensdauer im Schnitt von 28,42 auf 26,76 Monate erreicht werden. Insgesamt hat sich die Dauer der Verfahren über alle Instanzen bereits um gut einen Monat verringert. Dabei ist zu beachten, dass der Bestandsabbau in der ersten Instanz naturgemäß zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz führt. Erfreulich ist daher insbesondere die Verringerung des Anteils der Verfahren, die älter als drei Jahre sind. Der Rückgang liegt hier bei 3,6 Prozent. Aktuell sind am LSG aber noch immer knapp 78 Prozent aller Verfahren älter als zwei Jahre, davon 28 Prozent älter als drei Jahre. In der ersten Instanz liegt dieser Anteil bei 32 bzw. knapp zehn Prozent. Die erste Bilanz ist erfreulich, aber noch nicht endgültig. Die Zielvereinbarung läuft weitere vier Jahre“, so Ministerin Bernhardt.
(c) JM M-V, 19.10.2024