„Auch im Jahr 2022 lag der Anteil der Nachbarschaftssachen in Zivilverfahren bei den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern weit unter zwei Prozent. Allerdings stieg er im Vergleich zu 2021 etwas. Die Amtsgerichte des Landes hatten im Jahr 2022 insgesamt 10.241 Zivilverfahren erledigt, davon 163 Verfahren in Nachbarschaftssachen. Das war ein Anteil von rund 1,6 Prozent. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 1,2 Prozent, die Gesamtzahl der erledigten Zivilverfahren in Nachbarschaftssachen stieg von 2021 zu 2022 leicht um 14, die Zahl der Zivilverfahren insgesamt sank um knapp 2.200 Verfahren. Ein mit Mecklenburg-Vorpommern vergleichbares Bundesland ist Sachsen-Anhalt. Dort gibt es im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarschaftsgesetz. Doch auch in Sachsen-Anhalt ist der Anteil der erledigten Nachbarschaftssachen relativ niedrig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil im Jahr 2021 bei knapp 1,6 Prozent von insgesamt 15.686 vor den dortigen Amtsgerichten erledigten Zivilverfahren (248).
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „Das wirksamste Rezept für ein friedliches und freundliches Miteinander in der Nachbarschaft bleiben Verständnis und Kommunikation. Wenn Nachbarinnen und Nachbarn es schaffen, sich gegenseitig zu respektieren und zu helfen, dann sind sich beide Seiten auch schnell einig. Kein Gericht würde eine solche harmonische Beziehung erzwingen können. Es braucht die Bereitschaft zum Dialog und zu Kompromissen. Falls es doch mal in der Nachbarschaft hakt, stehen in Mecklenburg-Vorpommern in den Schiedsstellen der Kommunen 120 engagierte Schlichterinnen und Schlichter bereit. Über das Nachbarschaftsrecht in M-V informiert die Broschüre „Wie sich Streit vermeiden lässt“. Sie ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.
Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 6. April 2023