„Die Belastungssituation an den Staatsanwaltschaften ist wie überall in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Daher sorgen wir für Entlastung. Mit einer geänderten Einstellungspraxis gehen wir neue Wege und öffnen die Bewerbungsmöglichkeit auf Stellen für Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte auch für alle Volljuristinnen und Volljuristen. Damit erhalten auch diejenigen Absolventinnen und Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung, die die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst nicht erfüllen, die Chance auf eine sichere und attraktive Verbeamtung im Staatsdienst. Mit der Einstellung von 8 Volljuristinnen und Volljuristen soll die Amtsanwaltschaft an den vier Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt verstärkt werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
Bewerbungen werden ab sofort -> hier entgegengenommen.
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen der sogenannten leichteren und mittleren Kriminalität, z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Je nach Sach- und Rechtslage entscheiden sie dann darüber, ob das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person angeklagt werden soll. In letzterem Fall erheben Sie die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht, stellen die Anträge und halten das Plädoyer. Hiermit leisten die Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte einen wertvollen Beitrag für einen funktionierenden Rechtsstaat.
(c) JM Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2024