Das hessische Justizministerium hat den Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gebeten, Ermittlungsverfahren zu Straftaten nach § 27 des Chemikaliengesetzes in Verbindung mit § 17 der Chemikalien-Sanktionsverordnung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu konzentrieren. Die chemikalienrechtliche Vorschrift sanktioniert den illegalen Handel mit sogenannten fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), die in besonderer Weise dem Klima schaden. Die Vorschrift geht auf eine hessische Initiative im Bundesrat (BR-Drs. 398/19) zurück. Seit der Änderung des Chemikaliengesetzes ist es seit Mitte 2021 möglich, die Herkunft von fluorierten Treibhausgasen entlang der Lieferkette nachzuvollziehen. Im vergangenen Jahr hatten Hessens Klimaschutzministerin Priska Hinz und Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid das Kompetenzteam Klimagase im Regierungspräsidium Darmstadt ins Leben gerufen, damit die neuen Vorschriften konsequent umgesetzt werden können. Der Handel mit F-Gasen ist nach einer europäischen Regelung kontingentiert und kann nur im Rahmen einer von der EU festgelegten Quote legal gehandelt werden (F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014). Dagegen ist ein Schwarzmarkt mit dem Handel von F-Gasen aus dem Nicht-EU-Ausland, insbesondere über Internetplattformen und im Darknet entstanden. Im vergangenen Jahr 2022 wurden in Hessen bereits 21 Ermittlungsverfahren nach § 27 des Chemikaliengesetzes geführt.
Hessen Justizminister Roman Poseck erklärte dazu: „Um die Vorgehensweise bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen und die Weitergabe der Informationen durch die chemikalienrechtliche Vollzugsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt an die Staatsanwaltschaft zu erleichtern und für alle Seiten möglichst effizient zu gestalten, halten wir eine enge fachliche Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden für wichtig. Angesichts der Bedeutung für die hessische Wirtschaft und für den Klimaschutz wollen wir dem illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen künftig noch effektiver entgegengetreten und gehen noch einen Schritt weiter. Künftig werden alle hessischen Fälle zentral bei der Umweltabteilung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Frankfurt bearbeitet, um eine effektive und möglichst reibungslose Strafverfolgung zu ermöglichen. Wir sagen dem illegalen Handel mit besonders klimaschädigen Gasen damit weiter den Kampf an. Ich bin sicher, dass diese Spezialmaterie bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt in den besten Händen liegt“, führte Hessens Justizminister weiter aus.
„Der illegale Handel mit den stärksten Treibhausgasen überhaupt ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent verfolgt werden“, erklärte Hessens Klimaschutzministerin Priska Hinz. „F-Gase schädigen unser Klima in besonderer Weise. Wer sie unrechtmäßig handelt, der konterkariert nicht nur all unsere Bemühungen zur Klimaneutralität, sondern schadet auch den Unternehmen, die versuchen klimafreundliche Technologien zu etablieren. Wir haben zuletzt unsere Maßnahmen gegen den Handel abseits der europäischen Quotenregelung erheblich verstärkt. Deshalb ist es eine große Unterstützung, wenn unsere Vollzugsbehörde nun einen zentralen Ansprechpartner bei der Hessischen Justiz hat und diesen Umweltstraftaten mit vereinten Kräften entgegengetreten wird“, so Hinz weiter.
Hintergrund:
Am 1. August 2021 ist das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) auf eine Initiative Hessens im Bundesrat (BR-Drs. 398/19) in Kraft getreten. Fluorierte Treibhausgase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel verwendet. Um die Emissionen dieser Stoffe zu vermindern und das Klima zu schützen, ist es neben technischen Maßnahmen vor allem zielführend, die Stoffe gezielt zu ersetzen oder alternative Technologien einzusetzen.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 14. März 2023