Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat gegenüber den Justizministerinnen und Justizministern der Länder vorgeschlagen, die Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) dahingehend zu ändern, dass die Staatsanwaltschaften die Ausländerbehörden über die tatsächliche Inhaftierung von Ausländerinnen und Ausländern informieren sollen. Grund dafür sei der Fall Brokstedt.
Hierzu äußerte sich der Hessische Minister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck:
„Der schreckliche Angriff in Brokstedt hat uns alle sehr bestürzt. Ich teile die Einschätzung des Bundesjustizministers, dass alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, Wiederholungsfälle zu verhindern. Eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden ist daher notwendig. Die Weitergabe von Informationen über eine Inhaftierung ist in der Sache durchaus sinnvoll. Sie muss aber auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage beruhen. Diese kann nur durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden.
Schnellschüsse aus Berlin helfen in der Sache nicht weiter. Der Vorschlag des Bundesjustizministers, dass die Justizministerinnen und Justizministern der Länder die Staatsanwaltschaften in der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) verpflichten sollen, tatsächliche Inhaftierungen von Ausländern den Ausländerbehörden mitzuteilen, wirft erhebliche rechtliche Bedenken auf.
Die Befugnis zur Übermittlung der Informationen ist in einem Bundesgesetz zu regeln. Nur so lässt sich eine eindeutige und rechtssichere Lösung erreichen. Die Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) stellt nur eine Verwaltungsvorschrift dar. Die MiStra kann bestehende Gesetze konkretisieren, sie stellt aber selbst keine eigene Rechtsgrundlage für eine Informationsweitergabe dar.
Der Bundesjustizminister sollte sich zügig mit der für das Ausländerrecht zuständigen Bundesinnenministerin über eine tragfähige bundesgesetzliche Lösung abstimmen und diese so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Im Interesse der Sicherheit dürfen wir keine Zeit verlieren. Ablenkungsmanöver von der Verantwortung des Bundes und unausgegorene Forderungen an die Länder sind der falsche Weg.“
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 8. Februar 2023