Justizminister Roman Poseck hat am 24. Dezember die Justizvollzugsanstalten Hünfeld und Schwalmstadt besucht. Justizstaatssekretärin Tanja Eichner war anlässlich des Weihnachtsfests in der Justizvollzugsanstalt Butzbach. Mit den Besuchen in den Anstalten bedanken sich der Minister und die Staatssekretärin stellvertretend bei den Bediensteten, die ihren Dienst an den Weihnachtstagen verrichten.
„Weihnachten ist die Zeit der Besinnlichkeit und für die Familie. Daher ist es uns wichtig, heute auch an diejenigen zu denken, die an Heilig Abend und an den anderen Weihnachtstagen nicht in den Kreisen ihrer Liebsten sein können. So sind die Bediensteten aus den 17 hessischen Justizvollzugseinrichtungen heute und an den Weihnachtstagen im Dienst. Im Interesse unserer Sicherheit leisten die rund 3.000 Bediensteten an 365 Tagen im Jahr engagiert und gewissenhaft einen verantwortungsvollen Dienst. Mit unseren Besuchen in den Justizvollzugsanstalten in Butzbach, Hünfeld und Schwalmstadt möchten wir den Bediensteten, die an Weihnachten arbeiten, stellvertretend unsere Wertschätzung und unseren Dank ausdrücken“, sagten Justizminister Roman Poseck und Justizstaatssekretärin Tanja Eichner.
In der Justizvollzugsanstalt Hünfeld besuchte der Minister einen Gottesdienst und dankte den rund 50 Bediensteten im Dienst: „Der Gottesdienst gehört für mich traditionell zu Weihnachten. Eine ganz besondere Erfahrung war der Gottesdienst in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld, an dem Bedienstete und Gefangene teilgenommen haben. Gebet und Segen gehörten ebenso dazu, wie das Singen von Weihnachtsliedern. Die Anstalten bemühen sich sehr, die Weihachtstage auch in den Anstalten weihnachtlich zu gestalten, um das Weihnachtsfest als besonderen Höhepunkt im Alltagsleben der Justizvollzugsanstalten wahrzunehmen. Auch für dieses zusätzliche Engagement bedanke ich mich sehr.“
In der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt würdigte Justizminister Roman Poseck den Einsatz der rund 55 Bediensteten an Weihnachten und probierte das weihnachtliche Mittagessen: „In den vergangenen Monaten habe ich mir selbst ein Bild von der Arbeit im Vollzug machen können und weiß, dass die Tätigkeit mit den Gefangenen eine sehr anspruchsvolle ist. Für die Bediensteten ist es eine besondere Herausforderung, stets die Sicherheit zu bedenken und gleichzeitig auf die Inhaftierten einzugehen, um sie auf ein normales Leben nach der Haft vorzubereiten. Dazu gehören auch Traditionen, wie ein Weihnachtsessen. Es war mir heute einebesondere Freude, in die Anstaltsküche reinzuschnuppern. Dort wurde zum Festtag weihnachtliches Essen zubereitet. An Heilig Abend und an den Weihnachtsfeiertagen bereiten die Justizvollzugsanstalten besonderes Essen für die Gefangenen zu. Meine beiden Weihnachtsbesuche haben gezeigt, dass es vor allem die Bediensteten sind, die einen humanen Justizvollzug gewährleisten.“
Justizstaatsekretärin Tanja Eichner besuchte die rund 50 Bediensteten in der Justizvollzugsanstalt Butzbach und hob hervor: „Mein besonderer Dank gilt den Bediensteten und ehrenamtlichen Helfern, die gerade heute und in den kommenden zwei Tagen besonders gefordert sind. Auch für die Gefangenen wird die Trennung von Familie und Freunden an Weihnachten als besonders spürbar und belastend empfunden. Um ihnen dennoch ein stimmungsvolles Weihnachtsfest zu ermöglichen, werden heute in der Justizvollzugsanstalt Butzbach zwei Gottesdienste mit den Gefangenen ausgerichtet.“
„Wir wünschen allen Bediensteten und ihren Familien sowie allen Gefangenen und Angehörigen ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest“, erklärten Roman Poseck und Tanja Eichner abschließend.
Hintergrund:
Es ist in Hessen, wie in den meisten anderen Bundesländern, seit langem Tradition, Strafgefangene, deren Freiheitsstrafe vor oder zu Weihnachten endet, unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Gnade vorzeitig zu entlassen. Das Gnadenrecht folgt aus der Hessischen Verfassung. Der Hessische Minister der Justiz erlässt jedes Jahr einen entsprechenden Erlass, in dem die Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung geregelt werden. Umgesetzt wird der Erlass von den Staatsanwaltschaften, die als Gnadenbehörden tätig werden. Der einzelne Strafgefangene muss keinen Gnadenantrag stellen, allerdings scheidet eine vorzeitige Entlassung aus, wenn der Strafgefangene mit der Entlassung nicht einverstanden ist. Im Jahr 2023 sind in Hessen 93 inhaftierte Personen (Stand: 13. Dezember 2023) aus Anlass des Weihnachtsfestes im Gnadenwege entlassen worden.
(c) HMdJ, 24.12.2023