Der Hessische Minister der Justiz, Christian Heinz, hat gestern den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel besucht. Dabei zog er gemeinsam mit dessen Präsidenten, Dr. Dirk Schönstädt, eine positive Bilanz. Gegenstände der Gespräche waren unter anderem die besonderen Herausforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Digitalisierung, die Personalgewinnung sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit bedeutsamen Infrastrukturvorhaben.
Justizminister Heinz stellte bei seinem heutigen Besuch fest:
„Zur Beschleunigung von Verfahren betreffend Windenergieanlagen wurde durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz die erstinstanzliche Zuständigkeit für Windenergie-Verfahren an den VGH verlagert. Neben der Bündelung umfangreicher Ressourcen und spezialisierter Fachkenntnisse, die am VGH erfolgen kann, leistet dessen erstinstanzliche Zuständigkeit auch einen großen Beitrag zu einer maßgeblichen Verfahrensbeschleunigung.“
Im Hinblick auf die personelle Ausstattung des VGH merkte Justizminister Heinz an:
„Die Hessische Landesregierung hatte bereits mit ihrem Entwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen, die Justiz maßgeblich zu stärken. Insgesamt wurden in der Justiz knapp 500 neue Stellen geschaffen. Dabei hatte die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturvorhaben, zu denen Windenergieanlagen-Verfahren zählen, gelegt. So wurden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit drei neue Richterstellen mit der konkreten Zwecksetzung geschaffen, dass damit am VGH ein weiterer Senat für große Infrastrukturvorhaben eingerichtet werden konnte. Damit hat die Landesregierung auf das sehr hohe öffentliche Interesse an einer möglichst zügigen Bearbeitung dieser Verfahren reagiert.“
Justizminister Heinz weiter: „Die Einrichtung spezieller Planungsspruchkörper gewährleistet, dass Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren eingesetzt werden. Die zusätzlich geschaffenen Stellen ermöglichen es dem VGH, im Rahmen seiner Gerichtsorganisation personelle Ressourcen gerade im Bereich der Infrastrukturvorhaben noch effizienter einzusetzen.“
Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Dr. Dirk Schönstädt, merkte zu den am VGH laufenden Verfahren an: „Seit der Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit sind die Eingangszahlen betreffend Rechtsstreitigkeiten um die Genehmigung oder den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen spürbar angestiegen. Dem hohen Verfahrensaufkommen konnte durch die Einrichtung eines weiteren Senats zum 1. April 2023 Rechnung getragen werden. Dadurch wurde der VGH in die Lage versetzt, mehrere beklagte Windenergieprojekte parallel zu bearbeiten.“
Ferner haben Justizminister Heinz und Dr. Schönstädt über die Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren gesprochen.
Nachdem im Rahmen einer aus den hessischen Verwaltungsgerichten und des Verwaltungsgerichtshofs bestehenden Arbeitsgruppe mögliche Lösungen zur Beschleunigung von Asylverfahren erarbeitet worden waren, wurde insbesondere vereinbart, Asylverfahren betreffend sichere Herkunftsstaaten und bestimmte Herkunftsstaaten mit geringem Fallaufkommen beim Verwaltungsgericht Gießen zu konzentrieren. Durch die Verordnung zur Beschleunigung gerichtlicher Asylstreitverfahren vom 14. Dezember 2023 wurde die Justizzuständigkeitsverordnung dahingehend geändert, dass dem Verwaltungsgericht Gießen Asylverfahren betreffend alle Herkunftsstaaten außer u.a. Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Syrien oder der Türkei zugewiesen werden. Verfahren betreffend dieser Herkunftsstaaten bleiben nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln auf alle fünf hessischen Verwaltungsgerichte verteilt.
Justizminister Heinz dazu:
„Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2024. Derzeit lassen sich die Ergebnisse noch nicht verlässlich einschätzen, da seit diesem Datum erst sehr wenige Asylverfahren eingegangen sind. Probleme sind aber bislang nicht bekannt.“
In diesem Zusammenhang sprachen Justizminister Heinz und Dr. Schönstädt ferner an, dass am VGH das Präsidium im Rahmen der Verteilung der Geschäfte für das Jahr 2024 die Zuständigkeiten für gerichtliche Asylverfahren zentralisiert hat, nachdem in den Jahren zuvor nahezu alle Senate mit Asylverfahren befasst waren. Seit dem 1. Januar 2024 ist der 2. Senat ausschließlich mit Asylverfahren befasst. Aufgrund der großen Anzahl an anhängigen Asylverfahren sind nun zwei weitere Senate mit Asylverfahren von Staatsangehörigen aus Herkunftsstaaten mit einem sehr hohen Fallaufkommen (Türkei und Afghanistan) betraut. Durch diese weitgehende Zentralisierung gerichtlicher Asylverfahren und damit verbundene Synergieeffekte ist die Erwartung verbunden, dass es zu einer schnelleren Erledigung dieser Verfahren kommt. Ob diese Erwartung berechtigt ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.“
(c) HMdJ, 14.02.2024