Das Justizstandortstärkungsgesetz, das im Oktober 2024 beschlossen wurde, tritt an diesem Dienstag in Kraft und ermöglicht den Ländern die Errichtung von Commercial Courts und Commercial Chambers. Hessens Justizminister Christian Heinz zeigte sich erfreut, dass Hessen nun die neuen Spruchkörper errichten kann: „Das neue Justizstandortstärkungsgesetz und die darin verankerte Grundlage zur Errichtung von Commercial Courts und Chambers ist ein bedeutender Schritt zur nachhaltigen Modernisierung und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Justiz. Wir stärken damit den Justizstandort Frankfurt sowohl für national tätige Unternehmen als auch für international agierende Parteien.“

Commercial Courts sind spezialisierte Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten, bei denen Wirtschafsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung geführt werden können. Commercial Chambers können bei Landgerichten als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingerichtet werden.

„Die Errichtung der neuen spezialisierten Spruchkörper ist in Hessen zum 1. Juli 2025 geplant, um die gerichtliche Streitbeilegung am Wirtschafts- und Finanzplatz Frankfurt attraktiver für komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 € zu gestalten. Damit ergänzen die Commercial Courts und Commercial Chambers den Justizstandort Frankfurt in Zukunft gewinnbringend“, sagte der Justizminister.

Commercial Court und Commercial Chambers am Justizstandort Frankfurt am Main

Vorgesehen ist die Errichtung eines Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestehend aus zwei Senaten und die Errichtung mehrerer Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main.Die Verhandlungen werden in neu eingerichteten Räumlichkeiten unter einem gemeinsamen Dach in direkter Nachbarschaft zum Frankfurter Justizzentrum geführt werden. Die Räumlichkeiten sind technisch auf dem neuesten Stand und mit zusätzlichen Beratungszimmern ausgestattet. Diese sollen den Parteien Rückzugsmöglichkeiten für gemeinsame oder getrennte Beratungen bieten, stehen aber auch anderen Spruchkörpern zur Verfügung.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Alexander Seitz sagte dazu: „Die Einrichtung eines Commercial Courts am international bekannten und für Großkanzleien attraktiven Standort des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main freut uns sehr. Die Richterinnen und Richter unserer zwei Commercial Court Senate werden mit hoher Motivation und Expertise ihre neuen Aufgaben erfüllen. Die zukünftig mögliche Anrufung des Commercial-Courts bietet den Parteien die Möglichkeit, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten in einem besonders auf ihre Interessen und Bedürfnisse ausgerichteten Verfahren schnell und effizient zu lösen.“

Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main Prof. Dr. Carsten Paul erklärte: „Am Landgericht Frankfurt wurde bereits Anfang des Jahres 2018 auf eigene Initiative eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet. Frankfurt ist aufgrund seiner Lage, seiner Verkehrs- und Infrastruktur und der besonderen wirtschaftsrechtlichen Kompetenz der richtige Standort für große, wirtschaftsrechtliche Verfahren. Es ist hoch erfreulich, dass der Gesetzgeber nun einen neuen, innovativen rechtlichen Rahmen für die Behandlung solcher Rechtsstreitigkeiten geschaffen hat. Das Landgericht Frankfurt wird seine Commercial Chambers mit hochqualifizierten Richterinnen und Richtern besetzen.“

Das Justizstandortstärkungsgesetz

Hessen nutzt die mit dem Justizstandortstärkungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten für eine Errichtung neuer spezialisierter Spruchkörper. Diese werden die Möglichkeit bieten, zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern, zwischen einer Gesellschaft und ihren Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern sowie Differenzen zu Unternehmenskäufen oder Anteilen an einem Unternehmen effizient zu verhandeln. Je nach Vereinbarung der Parteien können die Verhandlungen in Deutsch oder Englisch, aber auch gemischtsprachig geführt werden. Für einen effizienten Verfahrensablauf kann durch einen frühzeitigen Organisationstermin gerade in komplexen Verfahren die Strukturierung der weiteren Verfahrensführung (§ 612 ZPO nF). – auch per Videokonferenz – vorbesprochen und der Verfahrensstoff abgeschichtet werden. Optional kann ein Wortprotokoll über die Verhandlung geführt werden (§ 613 ZPO nF). „So können wir mit dem Commercial Court am Oberlandesgericht in Frankfurt und den Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt für Wirtschaftsstreitigkeiten eine wirtschaftsnahe Streitbeilegung auf höchstem fachlichem Niveau in einem effizienten Verfahren anbieten. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt für eine moderne, zukunftsfähige und internationale Justiz in Hessen.“

Weitere Informationen zum geplanten Ausbau finden Sie unter:https://justizministerium.hessen.de/commercial-court

HMdJ, 01.04.2025

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