Justizminister Roman Poseck zieht eine positive Zwischenbilanz zur Einführung der elektronischen Akte und gibt einen Ausblick für das kommende Jahr. Dazu erklärte der Minister heute in Wiesbaden:
„In diesem Jahr gab es einen kräftigen Digitalisierungsschub für die hessische Justiz. Das Tempo konnte bei der Umstellung auf die elektronische Akte deutlich gesteigert werden. Bei weit mehr als der Hälfte der hessischen Gerichte ist die elektronischen Akte inzwischen im Einsatz: Seit diesem Sommer arbeiten alle hessischen Landgerichte bei Neueingängen in Zivilverfahren mit der elektronischen Akte. Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit nutzen bei Neueingängen ausschließlich die elektronische Akte. Gleichzeitig werden die elektronischen Akten in der Finanzgerichtsbarkeit und bei dem Oberlandesgericht Frankfurt pilotiert. Die Pilotierung der Arbeitsgerichtsbarkeit konnte sowohl beim Landesarbeitsgericht als auch beim Arbeitsgericht Gießen bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Mittlerweile arbeiten bereits 35 von 41 Amtsgerichten in Zivil- und Insolvenzverfahren mit der elektronischen Akte, darunter auch das größte hessische Amtsgericht in Frankfurt. Zu Beginn des vergangenen Jahres war die elektronische Akte lediglich an sechs Gerichten eingeführt, mittlerweile ist die elektronische Akte bei 62 Gerichten im Einsatz.
An diese guten Fortschritte werden wir in den kommenden Monaten anknüpfen und nach und nach in weiteren Gerichten und Rechtsgebieten die elektronische Akte einführen. So werden im Januar und Februar nächsten Jahres die Amtsgerichte Bad Schwalbach, Idstein, Offenbach, Rüdesheim, Schwalmstadt und Wiesbaden auf die elektronische Akte umgestellt, sodass im Februar alle 41 Amtsgerichte in Zivil- und Insolvenzverfahren mit der elektronischen Akte arbeiten können. Für das erste Quartal 2024 ist der Start der Pilotierung der amtsgerichtlichen Familienverfahren am Amtsgericht Bad Homburg geplant. Im Laufe des kommenden Jahres sollen sodann flächendeckend alle Amtsgerichte in Familienverfahren mit der elektronischen Akte arbeiten können.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird bis zum Frühjahr ganz überwiegend auf die elektronische Akte umgestellt sein, sodass auch in den Fachgerichten immer weniger Papierakten zu finden sein werden.
Der Rückblick zeigt eine sehr positive Entwicklung. Die hessische Justiz ist jetzt noch digitaler und moderner, was auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigert. Denn die Arbeit ohne Papierakte bringt viele Vorteile mit sich. Mit der elektronischen Akte können die Bediensteten ortsunabhängig auf die Dokumente zugreifen, so dass sich neue Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen. Außerdem wird die einfachere Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten künftig zu einer Beschleunigung von Abläufen führen. Somit werden auch die Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung der Justiz profitieren.“
„Gemeinsam danken wir den Bediensteten der hessischen Justiz, dass sie den gewaltigen Transformationsprozess so tatkräftig unterstützen. Wir wissen, dass die Veränderungen mühsam und nicht selten mit Zusatzarbeit verbunden sind. Gerade auch die im Rahmen des Umstellungsprozesses für begrenzte Zeit erforderliche Parallelität von Papierakte und elektronischer Akte bedeutet in der Regel ein Mehr an Aufwand. Hinzu kommen umfangreiche Schulungsnotwendigkeiten. Die Veränderungen müssen im laufenden Geschäftsbetrieb bei ohnehin hoher Belastung bewältigt werden. Dass wir in diesem Jahr so deutliche Fortschritte erzielen konnten, ist vor allem dem Engagement, der Flexibilität und der Beharrlichkeit der Bediensteten der hessischen Justiz in den unterschiedlichen Laufbahnen und Funktionen zu verdanken. Ein besonderer Dank gebührt schließlich auch den Gremien, welche die Veränderungen kritisch, aber stets auch konstruktiv begleiten“, erklärten Justizminister Roman Poseck und Justizstaatssekretärin Tanja Eichner gemeinsam.
(c) HMdJ, 28.12.2023