Zum 1. Oktober werden die Amtsgerichte in Bad Hersfeld, Fulda, Hünfeld, Alsfeld und Seligenstadt auf die elektronische Aktenführung in Zivilsachen umgestellt. Zuvor sind bereits die Amtsgerichte in Bad Homburg, Bensheim, Darmstadt und Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt und Rüsselsheim mit der elektronischen Akte ausgestattet worden. Außerdem wird das Arbeitsgericht Gießen zum 1. Oktober alle Neueingänge mit der elektronischen Akte bearbeiten. Ab dem 4. Oktober werden auch das Amtsgericht Frankfurt und damit größte hessische Amtsgericht in Zivil- und Insolvenzverfahren mit der elektronischen Akte arbeiten sowie die Amtsgerichte Büdingen (nur in Zivilverfahren), Friedberg, Gießen und Königstein.
Zu den Entwicklungen führte Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus:
„Wir liegen bei der Umstellung der hessischen Justiz auf die elektronische Akte im Zeitplan. Das Tempo bei der Transformation konnte in den letzten Monaten deutlich gesteigert werden. Seit dem 1. August 2023 arbeiten alle hessischen Landgerichte bei Neueingängen in Zivilverfahren mit der elektronischen Akte. Auch die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit und die gesamte Sozialgerichtsbarkeit arbeiten bei Neueingängen bereits ausschließlich mit der elektronischen Akte. Gleichzeitig werden die elektronischen Akten in der Arbeitsgerichtsbarkeit und bei dem Oberlandesgericht Frankfurt pilotiert. Ab nächster Woche wird Hessens größtes Amtsgericht in Frankfurt mit der elektronischen Akte arbeiten. An diese guten Fortschritte werden wir in den kommenden Monaten weiter anknüpfen und nach und nach weitere Gerichte und Bereiche mit der elektronischen Akte ausstatten.
Alle Abläufe sind darauf ausgerichtet, die hessische Justiz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis zum 1. Januar 2026 vollständig auf die elektronische Akte umzustellen. Die Arbeit ohne Papierakte bringt viele Vorteile mit sich. Mit der elektronischen Akte können die Bediensteten ortsunabhängig auf die Dokumente zugreifen, so dass sich neue Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen. Außerdem wird die einfachere Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten künftig zu einer spürbaren Beschleunigung der Abläufe führen. Somit werden auch die Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung der Justiz profitieren.
Mit der Umstellung im Oktober werden schon 62 %, also weit mehr als die Hälfte der hessischen Gerichte mit der elektronischen Akte arbeiten. Die Umstellung aller 41 Amtsgerichte in Hessen auf die elektronische Akte in den Zivilverfahren werden wir bis Februar 2024 abschließen. Papierakten werden mehr und mehr aus dem Justizalltag verschwinden.“
(c) HMdJ, 28.09.2023