Hessens Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat an diesem Freitag mitgeteilt, dass nun alle Fachgerichtbarkeiten auf die führende elektronische Akte (E-Akte) umgestellt haben. „Ich freue mich sehr darüber, dass mit dem Arbeitsgericht Wiesbaden die E-Akte seit Oktober bei allen Fachgerichten in Hessen die führende Gerichtsakte ist. Damit ist der Umstieg mehr als ein Jahr vor Ablauf der gesetzlichen Umstellungsfrist, die am 31. Dezember 2025 endet, in der Fachgerichtsbarkeit bereits gelungen“, sagte die Staatssekretärin und ergänzte: „Herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Es ist uns sehr bewusst, dass die Einführungs- und Umstellungsphase für die Bediensteten herausfordernd ist.“
Nachdem bereits in allen hessischen Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie im Hessischen Finanzgericht die E-Akte eingeführt worden war, wurden nun – mit dem Arbeitsgericht Wiesbaden als letztem Arbeitsgericht – auch alle hessischen Arbeitsgerichte auf die E-Akte umgestellt. „Die Einführung der E-Akte in den Familienabteilungen der hessischen Amtsgerichte – die bereits in Zivil- und Insolvenzsachen elektronisch arbeiten – ist ebenfalls im Gange und soll Anfang 2025 abgeschlossen werden. Für das kommende Jahr ist dann auch die Einführung in den verbleibenden amtsgerichtlichen Sachgebieten und im Bereich der Strafjustiz inklusive der Staatsanwaltschaften geplant“, so die Staatssekretärin.
Die E-Akte bietet viele Vorteile. Unter anderem ermöglicht sie eine parallele Bearbeitung der Gerichtsakten durch Serviceeinheit, Richter oder gar ein ganzes Richterkollegium sowie eine digitale Akteneinsicht durch Rechtsanwälte. Außerdem verkürzt sie Postlaufzeiten und macht die Justizarbeitsplätze durch mehr Homeofficemöglichkeiten attraktiver. Die E-Akte bildet auch die Grundlage für den künftigen Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der Arbeit bei Gericht.
(c) HMdJ, 25.10.2024